Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-12-01
- Page
- 638 (sequence 6)
- Language
- German
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638 3m deutschen Reich. reibet die Gesetze vergehen darf, wenn er unzurechnungsfähig ist, aber als gemeinschädlicher Narr einer Anstalt anvertraut werden sollte, in der seine Extravaganzen nicht seine friedlichen Mitbürger beunruhigen oder gar gefährden. In der Strafsache gegen den Redakteur Dr. Bötticher und Verleger Wilhelm Bruhn von der „SLaatsb. - ZL g." wegen Beleidigung anläßlich des Konitzer Mordes ist auf die von dem Vertheidiger eingereichte Vertheidigungsschrift zunächst die kommissarische Vernehmung von 57 Zeugen in Könitz, Bütow, Strehlen rc. von der Strafkammer 2 des Landgerichts I an geordnet worden. Das Berliner Antisemitenblatt hat sich dadurch nicht abhalten lassen, seine Bestrebungen, die traurige Konitzer Affaire durch wiederholte Verdächtigungen jüdischer Bürger für seine Parteizwecke nutzbar zu machen, fortzusetzen. Es hat sogar den Juden „unlautere Anstrengungen zum Zwecke von Zeugenbeeinflussungen" vorgeworfen, während ähnliche Manöver bisher bekanntlich nur von Kreisen ausgingen, welche die „Staatsbürger-Zeitung" als ihr Orakel betrachten. Am empörendsten erschien der mit Unrecht den Juden gemachte Vorwurf, die beiden katholischen Schwestern beleidigt zu haben, deren Angabe bezüglich Eisenstädt's Aufenthalt im Hospital nur als offenbar auf I r r t h u m beruhend bezeichnet worden ist. Die „Staatsbürger-Ztg." wollte offenbar mit dieser neuen Aufreizung die katholische Bevölkerung des Konitzer Kreises beeinfluffen und für den Fall, daß sich die Unschuld von Moritz Levy Herausstellen sollte, in der von ihr als „armer Eisenstädt" bezeichneten Person, welche im Masloff-Prozeß eine Rolle spielte, ein neues Opfer zur Stelle schaffen. Für ihren Lieblingszeugen und dessen werthe Familie ist es charakteristisch, daß der Ehefrau des wegen Meineids zu Zuchthausstrafe verurtheilten Bernhard Masloff, Martha Masloff, am 20. November wegen Diebstahls eine Woche Gefängniß zuerkannt wurde. Bei dieser Gelegenheit trat es durch Bekundung mehrerer Zeugen zu Tage, wie schlecht der Vater der Angeklagten, der Ehemann der ebenfalls wegen Meineides zu Zuchthaus verurtheilten F r a u R o ß , von seiner Frau und seinen Töchtern behandelt wurde. Unter anderem ist erwiesen worden, daß Frau unh Kinder den alten Mann gezwungen haben, längere Zeit statt in der Wohnung in einem Stallraum zu nächtigen. — Die beständigen aufreizenden Artikel des Antisemitenblattes haben nicht wenig dazu beigetragen, empfängliche Menschen mit Argwohn gegen die mit der Untersuchung der Winter'schen Mordsache betrauten Behörden zu erfüllen und dadurch in Ungelegenheilen zu bringen. Der Gutsbesitzer Szikalski in Wilkowo wurde von der Konitzer Strafkammer zu 200 Mk. Geldstrafe