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Im deutschen Reich · 1900-11-01 · Heft 11 (November 1900) · p. 590

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 11 (November 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-11-01
Page
590 (sequence 9)
Language
German
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590 Im deutschen Reich. am 25. Oktober vor dem Schwurgericht in Pisek begonnenen zweiten Prozeß gegen Leopold Hülsner, „wird künftigen Historikern ein Maßstab der sittlichen Höhe nicht nur des czechischen Volkes, sondern der jetzigen Gesellschaft überhaupt sein. Darum wende ich mich an den gesunden Menschenverstand aller derjenigen, die sich über diese Angelegenheit eine eigene Meinung bilden wollen und nicht irgend eine parteiliche Ansicht haben. Der gesunde Menschenverstand, der die Thatsache der Polnaer Affaire untersucht, kann nicht mehr an das Ritualmordmärchen glauben. Als das Verbrechen begangen wurde, waren die jüdischen Feiertage vorüber; einen eventuellen Ritualmord würde ein religiöser Fanatiker begehen — der Angeklagte war ein notorischer Tagedieb; die Religion war ihm ganz egal. Und der merkwürdige, schreckliche Zufall will es: der Angeklagte ist christlichen Blutes; sein Vater ist der uneheliche Sohn eines Christen. Einer der letzten Vertheidiger des Ritualmordes weist ihn auch bei den Christen nach, und zwar nicht nur in älterer, sondern auch in neuerer Zeit; — so wendet sich das Ritualmordmärchen schließlich gegen seinen geistigen Vater, den KlerikaliSmus. Und nun, da Hülsner auch wegen der Ermordung der Klima angeklagt ist, muß jeder einsehen, daß es sich in Polna um etwas ganz Anderes als einen Ritualmord handelt. Das Verbrechen an der Klima geschah nicht vor den jüdischen Feiertagen, und wenn beide Morde auf einen und denselben Thäter zurücksühren sollen, dann fallen sie sicher in das Gebiet der sexuellen Verderbtheit. Ich habe die Gutachten einiger europäischer medizinischer Kapacitäten «ingeholt, welche in dem Polnaer Morde nach ihrer Aussage einen ganz gewöhnlichen Fall sexueller Perversität sehen. Zugleich behaupten diese Autoritäten, daß derartige Verbrechen gewöhnlich von einer Person ohne Zeugen ausgeführt werden. Bekanntlich stützt sich die Kuttenberger Anklage auf die Voraussetzung, daß mehrere Thäter anzunehnurr sind. Die genannten Autoritäten glauben auch, daß die Begleitumstände des Mordes auf einen geistesgestörten Thäter Hinweisen." Ueber die Verhöhnung des Rechts, welches die antisemitischen Redakteure deS Wiener „Deutschen Volksblattes" gelegentlich deS zweiten Hülsner - Prozesies betreiben, äußert sich die „Wiener Sonn- und Montags-Zeitung" wie folgt: „Nach dem Versuche, mit den angeblichen Enthüllungen deS Bruders die öffentliche Meinung von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen, wird diesmal dazugegriffen, die Mutter des Angeklagten als „Kronzeugin" gegen den Sohn zu erklären, weil diese von

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