Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 11 (November 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-11-01
- Page
- 587 (sequence 6)
- Language
- German
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Umschau. 587 steht, gar erlebt zu haben meinen! Die Gefahr solcher Suggestionen ist so groß, die folgen derselben erweisen sich bereits als so entsetzliche, daß die Duldung der Weiterverbreitung überspannter Hetzreden unbegreiflich ist! Nicht die Redakteure der im Konitzer Kreise zumeist gelesenen Blätter, welche seit Monaten ein trauriges Geschäft betreiben, bei dem sie selbst nach Schillert Worten „unmöglich selig werden können", sondern ihre christlichen und jüdischen Opfer verdienen Schonung, denn viele dieser einfachen Leute wisien offenbar bei ihren gerichtlichen Aussagen gar nicht mehr, was sie gesehen und erlebt, oder nur gelesen haben, oder auch was ihnen eingeflüstert wurde! In dieser Beziehung beansprucht ein Artikel über „Retroaktive Suggestion und Hallucination bei Zeugen", welchen der Geheime Medizinalrath Profeffor Dr. Eulenburg in der „Nation" veröffentlichte, allgemeines Interesse. In diesem Aussatz wird dargelegt, daß die Wissenschaft längst erkannt habe, wie unter gewissen Voraussetzungen, bei großer Erregung ganzer Bevölkerungsschichten, Zeugen sich sinden, die gutgläubig aussagen, was sich nie zugetragen hat. Die Hexenprozeffe sind ein Beispiel hierfür aus vergangenen Jahrhunderten; aber dasselbe ereignet sich auch heute unter verwandten Voraussetzungen. Solche Voraussetzungen hält Profeffor Eulenburg in Könitz für vorliegend, wo die Erregung und die Verhetzung so lange zu wirken vermochte. Professor Eulenburg schreibt in der „Nation": „In diesem Lichte betrachtet, erwecken u. a. neuerdings so manche, bei dem Speisiger scheu Meineidsprozesse abgegebene Zeugenaussagen und überhaupt der eigenrhümliche Gang dieser Prozeßverhandlung einen recht bedenklichen Eindruck. Mußte doch, den Zeitungsberichten zufolge, der Erste Staatsanwalt auch hier in seiner Schlußcrwiderung auf das Plaidoyer des Vcrtheidigers dem von ihm als schuldig betrachteten Angeklagten (Speisiger) gewissermaßen als mildernden Umstand zubilligen, „das; die im allgemeinen verbreitete Behauptung, die Behörden führten die Untersuchung in der Konitzer Sache im jüdischen Sinne, den Angeklagten beeinflußt haben konnte." Es dürfte vielleicht kaum zu weit gegangen sein, wenn wir noch manche andere in diesem Prozesse abgegebene Zeugenaussagen, wie z. B. einen Theil derjenigen, die den Zeugen Moritz Levy des Meineids bezichtigen und zur vorläufigen Festnahme dieses Zeugen geführt haben, aus dem gleichen Gesichtswinkel betrachten. Jedenfalls erscheint bei einer in solcher Weise kritisch zugespitzten Sachlage die äußerste Vorsicht und sorgfältigste kritische Abwägung aller schon abgegebnen und noch abzugebenden Zeugenaussagen dringend geboten — denn der Ver-