Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 11 (November 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-11-01
- Page
- 583 (sequence 2)
- Language
- German
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Umschau. 583 es wohl später ein, daß diese UrLheile zu harr seien und daß dieselben von Böswilligen auch auf deutsche Juden bezogen werden könnten. Deshalb gestattete er einen Abdruck jener Schrift in der Zeitschrift „Vom Fels zum Meer" im Jahre 1882 nur unter der Bedingung, daß jene auf die Juden bezüglichen Stellen gestrichen würden. Trotz dieser allbekannten Handlungsweise Moltke's unternahmen es die „Deutsch-Sozialen Blätter" in einem dem berühmten Strategen gewidmeten Festartikel diese von Moltke selbst verfügten Weglassungen als von den Juden veranlaßt zu bezeichnen und hinzuzufügen: So weit ist es im Deutschen Reiche schon gekommen, daß man aus JudenfurchtdieSchriftenunsersMoltkefälscht!" Die Perfidie, mit welcher die judengegnerische Presse stets den „Geisteskampf" führt, zeigt allerdings, wie weit es im deutschen Reiche in der Vergiftung der öffentlichem Meinung durch den Antisemitismus schon gekommen ist, wie wenig diese gewissenlosen Vorkämpfer einer durchaus unmoralischen Bewegung sich um die vom Grasen Moltke so hochgepriesene Moral kümmern! Dazu lieferte auch ein von den „Deutsch- Sozialen Blättern" dieser Tage unter der Ueberschrift „Der Mord in Tisza-Eßlar" überschriebener Artikel einen deutlichen Beweis. In diesem Aufsatze wurde wiederholt anerkannt, daß in jenem Prozesse eine Freisprechung der Angeklagten vorauszusehen und eine Verurtheilung kaum möglich geweser wäre, weil „die Aussage des vierzehnjährigen Judenknaben Moritz Scharf", des einzigen Augenzeugen, „an und für sich höchst ftagwürdig" erschien. Der Verfasser fügt aber hinzu: „Wie gesagt, eine Freisprechung war nicht zu vermeiden, aber wenn das Urtheil zugleich die Schuldlosigkeit der Angeklagten aussprach, so ging es viel zu weit und machte der Judenschaft ein unverzeihliches Zugeständniß. An einen rituellen Mord glauben auch wir nicht, obgleich die Fälle, in denen eine solche Anklage gegen die Juden erhoben und durch Beweis erhärtet wurde, wohl schon ein volles Hundert erreichen." Mit Recht betrachtet es der Verfasser als eine Schande, zu denen gerechnet zu werden, welche an das Vorkommen von Ritualmorden glauben; zur Entschuldigung für den diesem Schamgefühl vollständig - widersprechenden Nachsatz bezieht er sich aber auf den bedenklichsten Gewährsmann, den bekannten Kanonikus August Rohling (!) und auf die Anschauungen der angeblich ob der Freisprechung Lief erbitterten ungarischen Bevölkerung. Seiner Schilderung der Vorgänge in. Tisza-Eßlar fügt er die bedeutsame Bemerkung hinzu: „Ganz wie in Könitz!" und am Schluß meint er, für Israel wäre es besser gewesen, wenn die Schächter in Tisza-Eßlar verurtheilt worden wären, denn durch ihre Freisprechung habe man