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Im deutschen Reich · 1900-09-01 · Heft 9 (September 1900) · p. 497

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 9 (September 1900)
Article
Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit [Rezension]
Date
1900-09-01
Page
497 (sequence 9)
Language
German
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Lücherschau. 497 geübt wird. Und doch müßte sie alkein schon der Umstand als Verdächtig erscheinen lassen, daß in ihnen zumeist Wunder eine Rolle spielen und oft den einzigen Beweis bilden für die gegen die Juden erhobene Beschuldigung. Wäre aber auch die Zuverlässigkeit sämmtlicher Berichte gar nicht zweifelhaft, so müßte doch eine sehr große Anzahl von „Fällen" aus dem Verzeichniß der „Ritualmörder" gestrichen werden, weil sie auch in den Berichten selbst gar nicht als solche geschildert werden. In sehr vielen Fällen wird Christen haß als Motiv der angeblichen Mord thaten genannt, in anderen Fällen würde es sich, ihre Glaubwürdigkeit vorausgesetzt, um medizinischen Volksglauben handeln, der doch sicher mit dem Ritus und dem Judenthum als solchem nichts zu thun hat. Schon dadurch allein würde die lange Liste der Ritual morde wesentlich zusammenschrumpsen. „Sie wird gleich Null, wenn man jeden einzelnen genügend genau bezeichneten „Fall" kritisch untersucht." Nahezu fünfzig dieser „Fälle" hat Strack einer solchen Untersuchung unterzogen, aber auch nicht ein einziger hat dieser Prüfung gegenüber standzuhalten vermocht! Schon das einfache Zeugenverhör, das Strack auch bei diesen „Fällen" vorgenommen, führt zu einem vernichtenden Urtheil gegen die Liste der „Ritualmorde" und diejenigen, die sie ausgestellt haben. Die Unanfechtbarkeit dieser Widerlegung und die ihr innewohnende Kraft der Ueberzeugung wird am besten durch die Thatsache beleuchtet, daß sie bereits bei ihrem ersten Erscheinen, in dem beschränkteren Umfang der zweiten Bearbeitung, die Gegner vollständig entwaffnet und wehrlos machte und sie zwang, sich schweigend vom Kampfplatz zurückzuziehen. Ein ^Zeugniß für die Wahrheit der „Blutbeschuldigung" hat die Geschichte nicht zu bieten, desto mehr aber an einwandsfreien und gewichtigen Zeugniffen gegen dieselbe. Strack hat eine sehr große Anzahl derselben im 19. Kapitel unter der Ueberschrift: „Widerspruch frommer Juden wie Christen gegen die Blutbeschuldigung" zusammengestellt. 1. Er führt zunächst eine lange Reihe von I u d e n an, welche gegen die „Blutbeschuldigung" protestiert haben, darunter Männer wie Jsaac Abravanel und Menaffe b. Israel. Wollte man aber auch alle diese Männer nicht als vollgiltige Zeugen anerkennen, so haben doch zweifellos die Stimmen derjenigen Juden vollen Anspruch darauf, gehört zu werden, welche, wie Salomo ben Abraham, in LÄledotlr (Bußgebeten) ihre Klage über den Schimpf der „Blutbeschuldigung" zu Gott emporgesendet.

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