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Im deutschen Reich · 1900-09-01 · Heft 9 (September 1900) · p. 495

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 9 (September 1900)
Article
Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit [Rezension]
Date
1900-09-01
Page
495 (sequence 7)
Language
German
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Bücherschaü. 495 t>. h. heidnischer Brauch" middarkhe haemori bezeichnet und Verpönt. Aber auch abgesehen hiervon, ist nirgends davon die Nede, „daß Thierblut oder gar Menschenblut, insbesondere Blut.eines andern Menschen zu abergläubischen Zwecken getrunken oder getrocknet verschluckt werde". Für einen Blutaberglauben also, wie er von Antisemiten den Juden zur Last gelegt wird, ist auch nicht die Spur eines Anhaltes zu finden, wie denn überhaupt Verbrechen oder auch nur Vergehen aus Anlaß des Aberglaubens unter Juden fich nicht Nachweisen lassen, man müßte denn gerade den Fall Bernstein dahin rechnen wollen, der jedoch nach dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen wie der Königl. wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen auf Geistesgestörtheit zurückzuführen ist. Was nun ferner die Frage des „ B l u t r i t u s " betrifft, also -ie Frage, ob die Anwendung des Blutes eines Nichtjuden, insbesondere die Anwendung von Christenblut für irgend einen Ritus der jüdischen Religion, etwa zur Bereitung des „Mazzoth" oder für den Osterwein erforderlich oder auch nur gestattet ist, — so ist diese Frage bereits durch das, was aus dem jüdischen Neligionsgesetz oben angeführt wurde, vollkommen erledigt; denn sie kann danach nicht anders als rundweg verneint werden. Strack thut aber noch ein Uebriges und erbringt hierfür auch noch den indirekten Beweis e contrario (Kap. 16). Wäre, so argumentiert Strack, der Gebrauch von Christenblut zu derartigen Zwecken geboten, ja auch nur erlaubt, so müßten in der an Umfang geradezu Ungeheuern halachischen Literatur darauf bezügliche Stellen fich Nachweisen laffen. „Allein weder der Eifer der Kundigen unter den Polemikern christlichen Glaubens noch der durch den Haß geschärfte Blick derjenigen Profiten, welche ihre Anhänglichkeit an die neue Religion durch fanatische Judenfeindschaft erweisen wollten, hat aus all jenen Schriften irgend etwas anzuführen vermocht, was im mindesten zur Bestätigung der Behauptung dienen könnte." Eine Reihe anderer, sehr beachtenswerther Argumente, die Strack noch gegen den „Blutritus" in's Feld führt, muffen wir leider des Raumes wegen übergehen. Nur eines mag hier noch eine Stelle finden, weil es wegen seiner Neuheit besonderes Interesse für fich in Anspruch nehmen darf. „Um die Behauptung rituellen Blutgebrauches wahrscheinlich zu machen" — sagt Strack — „redet man gern von „Schacht schnitt" und der Anwendung eines Schachtmeffers; auch beschuldigt man mit Vorliebe S ch ä ch t e r der Tödtung von Christenkindern." Demgegenüber weist Strack daraufhin, daß

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