Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit [Rezension]
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 494 (sequence 6)
- Language
- German
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494 3m deutschen Reich gewidmet, und zwar behandelt er diese Art von Beschuldigungen, welche die Existenz sogenannter „Blutmorde" oder des „Blutaberglaubens" unter den Juden behaupten, zuerst, indem er ihre HaltlosigteiL sowohl indirekt wie direkt nachweist. Zunächst i n - direkt, durch das, was das jüdische Religionsgesetz über Blutgenuß und Verwendung von Leichent h e i l e n anordnet (Kap. 14). Das Judenthum enthält Satzungen, welche einen derartigen Aberglauben und solche Bräuche, wie sie der I. Theil geschildert, unter den Juden, wenn schon nicht von vornherein ganz unmöglich machen, so doch jedenfalls wesentlich einschränken, zum mindesten ihrer weiteren Verbreitung ein „starkes Hindern iß" sein mußten. Dazu gehört in erster Reihe das strenge Verbot des Genusses von Blut des Menschen und der Thiere mit all den äußersten Konsequenzen, die namentlich im Talmud und den rabbinischen Ritualwerken daraus gezogen wurden. Dazu kommt Zweitens das Verbot jeglicher Nutznießung von einem Todten, ob Juden oder Nichtjuden, oder auch nur von irgend etwas, was zu ihm gehört, welches somit jeder abergläubischen Verwendung des Blutes anderer Menschen und überhaupt aller Theile von Leichen einschränkend im Wege stand. Endlich drittens das jetzt noch giltige Verbot für alle „Kohanim", d. h. Männer, welche priesterlichen Geschlechts, Ahroniden sind, eine Leiche zu berühren oder auch nur unter einem Dache mit ihr zu weilen. Nimmt man noch hinzu, daß, wie der Talmud bereits hervorhebt, „von Natur jeder Jude vor Vlutgenuß Ekel hat", so ist man nach alledem a priori vorauszusetzen berechtigt, daß Juden, wenn überhaupt, dann jedenfalls nur selten, und vor allen Dingen erheblich seltener als Christen Blut zu Heilzwecken oder zu einerZauberei verwendet haben. Was hier indirekt nur gefolgert ist, wird auch direkt durch den Bestand der Ueberlieferungen thatsächlich bestätigt. Auch hier (Kap. 15) hat Strack alles, was das Alterthum, Mittelalter und die Neuzeit als Material füi^ eine Volksmedizin und einen Blutaberglauben unter den Juden irgendwie darbietet, zusammengetragen. Aber wie geradezu harmlos nimmt sich all das aus gegenüber dem, was der I. Theil aus der nichtjüdischen Welt beigebracht! Sehr vieles, vielleicht das meiste ist zudem nichtjüdischen Ursprunges, wie der Kundige sofort erkennt; deshalb wird vieles davon in den jüdischen Quellen, insbesondere im Talmud ausdrücklich als „amoräischer.