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Im deutschen Reich · 1900-09-01 · Heft 9 (September 1900) · p. 480

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 9 (September 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-09-01
Page
480 (sequence 3)
Language
German
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480 Im deutschen Reich. Doch baue fort und wolle nicht verzagen; Der Sturm wird nie das gold'ne Licht verjagen. Doch darfst Du nie des Tages Pflicht vertagen." Bannen wir der Z w e i f e l t r ü b e K l a g e, so schmerzlich es uns auch berühren mag, wenn selbst in der Neichshauptstadt in einer öffentlichen Versammlung zu einer „schneidigen Attacke auf die Judenbande", zum „Keilen mit Knüppeln oder was sonst in der Nähe ist", aufgefordert werden kann, ohne daß die behördlichen Vertreter dem gesetzwidrigen Treiben durch Auflösung der Versammlung ein Ziel setzen, daß der gräfliche „U e b e r mensch" zu U n Menschlichkeiten aufreizen, seine Richter verhöhnen und jene, die seine Worte in Thaten umsetzen möchten, den schwersten Strafen aussetzen darf! Als kürzlich die Frauen des Kaufmanns Soldin und des Klempnermeisters Lindemann wegen Beleidigung des Konitzer Fleischermeisters Hoffmann und deffen Tochter angeklagt waren, führte der Vertheidiger aus, daß Hoffmann, welcher die Juden öffentlich als Mörder bezeichnet habe, sich eigentlich ein Gleiches gefallen laffen muffe. Trotzdem erfolgte die Verurteilung der Frau Soldin zu 1000 Mk. und der Frau Lindemann zu 200 Mk. Geldstrafe und zur Tragung der Kosten. Von den Juden in Könitz verlangt man, daß sie nach der Einstellung der Untersuchung wider Hoffmann denselben als völlig gerechtfertigt anerkennen sollen, aber die Redaktion der „Staatsbürger-Ztg." darf es ruhig wagen, die von dem Konitzer Landgericht erfolgte Freisprechung Jsraelski's durch die Worte zu verhöhnen: „Ob ein verkommener Mensch wie Jsraelski nun freigesprochen ist, das thut nichts zur Sache. Jsraelski ist aus diesem Prozeffe als der Gerichtete hervorgegangen." Die Antisemiten wollen eben „den König absolut, wenn er ihren Willen thut"; sie achten den Richterspruch nur, wenn dadurch „der Jude verbrannt wird"; andernfalls bezeichnen sie das Urtheil stets als im Widerspruch mit dem VolkSbewußtsein stehend,' als einen Ausfluß des sogenannten „römisch-jüdischen Rechts". Durch diese Erschütterung des Vertrauens zur Rechtspflege sowohl als durch die fortwährenden Verunglimpfungen des auch eine Grundlage des christlichen Religionsunterrichts bildenden Alten Testaments haben die Antisemiten dem deutschen Volksthum einen Schaden zugefügt, deffen Umfang sich noch gar nicht übersehen laßt. Sie haben außerdem durch offene und verblümte Aufreizungen zu rohen Ausschreitungen den Geist der Zügellosigkeit großgezogen und dadurch, daß diese Aufreizungen in vielen Fällen eine mildere Beurtheilung erfuhren als solche, die von anderen politischen Parteien

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