Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 462 (sequence 9)
- Language
- German
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462 Im deutschen Reich. Kriminalkommissare aber die Möglichkeit, daß Juden als Mörder, Mitwisser oder Helfer in Betracht kommen könnten, verneint haben. Die „Volks-Zeitung" ließ die Frage, woher das Antisemitenblatt von diesen Dingen Kenntniß hätte erhalten können, ganz beiSeite, schrieb aber: „Wenn das antisemitische Blatt das Gutachten des Herrn Settegast ckennt, warum Lheilt es nicht mehr daraus mit? So erscheint die Behauptung von der Existenz eines derartigen Berichtes sehr verdächtig. 'Ein Staatsanwalt, dem man nachsagt, daß er an einen Ritualmord glaubt, hat doch wohl Anspruch darauf, daß man, wenn man ihn einmal mit seiner Anschauung vor die Oeffentlichkeit zieht, diese seine Anschauung eingehender substantiiert. Die einfache Pflicht der Höflichkeit hätte den früheren Ahlwardt-Moniteur dazu führen sollen." Voraussichtlich wird derselbe nachträglich gezwungen werden, dieser einfachen Pflicht zu genügen, denn wenn der Bericht erfunden ist, liegt eine grobe Beleidigung des Ersten Staatsanwalts, wenn das Schriftstück vorhanden und richtig wiedergegeben ist, eine Verletzung der Gesetzesbestimmung vor, welche, so lange ein Verfahren, schwebt, Mittheilungen aus den Untersuchungsakten verbietet. Wenn Aktenstücke, auf deren Geheimhaltung die Behörden im Jnteresie der Untersuchung Werth legen, in der wiederholt vorgekommenen Weise veröffentlicht werden, wird es den Uebelthätern sehr erleichtert, die Spuren der Frevel zu verwischen. Wie kam das „Konitzer Tageblatt" zur Kenntniß eines Gutachtens des Gerichts- Physikus Mittenzweig über die Todesursache und die Todesstunde des unglücklichen Winter? Wer ermöglichte es der „Deutschen Reform", in ihrer Nummer vom 19. August vier Postkarten abzudrucken, welche an den Gymnasiasten Winter gerichtet waren und, wie die Zeitung ausdrücklich hinzufügt, sich in den Händen der Behörde befinden? Auf diese Fragen antwortet die „Berliner Zeitung": „Es ist auf unseren Redaktionstisch ein intereffanter Brief geflogen, der auf einer Abonnementseinladung der „Staatsbürger-Zeitung" geschrieben ist, und zwar auf dem speziellen Schema, welches für die Remark im Gebrauch ist und von Landsberg a. W. versendet wird. Der Brief hat folgenden Wortlaut: Könitz, 4. Juli 1900. An die Korrespondenz Albert Dettbarn, Berlin. Ich bin geneigt, Ihnen mein Material, unter anderem Schriftstücke, Gutachten des Sanitätsraths Dr. Müller über das Vorliegen eines Ritualmordes, sowie des Ersten Staatsanwaltes in gleichem Sinne, sowie vier Postkarten-Abschriften zu verkaufen. Ich bitte daher um Ihre Honorar-Ansprüche. Ich habe Herrn Max Wienecke beauftragt, eventuell mit Ihnen zu verhandeln. Hochachtungsvoll Werner.