Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 461 (sequence 8)
- Language
- German
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Umschau. 461 gemißhandelt hatte, zu neun Monaten Gefängniß. Franz Somnitz. war zur Verhandlung nicht erschienen; es wurde deshalb seine Verhaftung beschlossen. Eine besonders schwere, aber wohlverdiente Strafe traf den Arbeiter Josef Krajetzki aus Melanienhof. der von dev Konitzer Strafkammer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängniß verurtheilt wurde. Durch denHep-hep-Ruf derFran Krajetzki's gereizt, hatte der bejahrte Handelsmann Landecker gegen dieselbe seinen Stock erhoben, darauf aber von Krajetzki mit der Forke solche Hiebe über den Rücken und den Kopf erhalten, daß er fast besinnungslos zu Boden fiel. Der hinzugekommene Gutsbesitzer Lück' rief dem Krajetzki zu, er möchte den Juden gehen lasten, ließ durchseinen Schäfer dem blutüberströmten Landecker den Kopf abwaschen und ihn mit dem Fuhrwerk nach Kamin zum prakt. Arzt Dr. Eschner und von dort nach dem katholischen Borromäusstiste in Könitz schaffen. Am 19. Juni kam Landecker aus dem Krankenhause zur Entlastung nachträglich zeigten sich aber Spuren von Geisteskrankheit. Der „Vorwärts" bezeichnet die rohe Thal Krajetzki's, für welche derselbe mit vierjähriger Gefängnißstrase belegt wurde, mit den treffenden. Worten: „nach Anweisung des Dreschgrafen!" Nicht minder groß dürste die Zahl derjenigen Konitzer sein^ welche sich durch die von antisemitischer Seite rastlos betriebene ver-- hetzende Agitation zu leichtfertigen Aussagen verleiten ließen, deren- Unwahrscheinlichkeit den Untersuchungsbehörden sofort einleuchten mußte. Der Präparand Speisiger, welcher seine Aussagen bezüglich des Derkehrs deS ermordeten Winter mit mehreren Personen beschworen hat, hierbei einen Meineid geleistet haben soll und deshalb in Untersuchungshaft kam, mußte behufs Beobachtung seines Geisteszustandes in eine Irrenanstalt überführt werden. Die Veröffentlichung der Abschrift eines an den in Könitz weilenden Berichterstatter Schiller gerichteten Briefes in der „Staatsbürger-Zeitung" veranlaßte die Behörde, ein Verfahren gegen „Unbekannt" zu eröffnen, weil die Vermuthung. vorlag, daß ein Postbeamter den Brief unterschlagen, abgeschrieben und dann dem Adressaten zugestellt habe. In diesem Verfahren hat aber der Chefredakteur der „Staatsbürger-Zeitung" unter seinem Eide erhärtet, daß ihm die Abschrift auf dem gewöhnlichen Postwege zugegangen sei, so daß kein Ermittlungsverfahren für nöthig erachtet wurde. Darüber aber, wie der durch sie veröffentlichte Bericht des Ersten Staatsanwalts Settegast vom 22. April d. I. zu ihrer Kenntniß gelangte, hat die „Staatsbürger-Zeitung" bisher sich wohlweislich auSgefchwiegen. In diesem Berichte sollte damals der Erste Staatsanwalt die Möglichkeit eines Ritualmordes aus verschiedenen Gründen gefolgert haben, die bald darauf in Könitz erschienenem