Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 9 (September 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-09-01
- Page
- 460 (sequence 7)
- Language
- German
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460 Im deutschen Reich. den Worten: „Was müssen es aber für verkommene Gesellen sein, die sich dieses armen Menschen zu Reklamezwecken bedienen! Kann man sich wohl einen höheren Grad von Gewissenlosigkeit vorstellen?" Der frühere AmLsvorsteher von Klein-Tschirne hat offenbar keine Ahnung von der kläglichen Rolle, die er spielt, wenn er sich als Zugkraft für solche Veranstaltungen gebrauchen läßt. Er glaubt immer zu schieben, wenn er geschoben wird, und sonnt sich in einer scheinbaren Volksthümlichkeit genau so wie einst Ahlwardt, als dieser mit Lorbeer bekränzt und auf den Schultern getragen wurde. Von der früheren Annahme seiner Unzurechnungsfähigkeit scheint man aber doch in maßgebenden Kreisen zurückgekommen zu sein, da seine im Juli d. I. in der Berliner „Tonhalle" gehaltene Rede die Staatsanwaltschaft beim Berliner Landgericht I veranlaßt hat, erneut gegen ihn Anklage wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten zu erheben. Jedenfalls würde er im Falle der Verurtheilung minder Mitleid verdienen als diejenigen ungebildeten Bewohner des Konitzer Kreises, welche sich durch die Verbreiter seiner Dreschflegel-Reden, durch die Ritualmord-Märchen der antisemitischen Presse und Zeugensuche der „privaten" Untersuchungskommission zu unrichtigen Aussagen oder gar zu rohen Ausschreitungen verleiten ließen. Dazu gehören u. a. auch die zwanzig Personen, die wegen Beschädigung der Konitzer Synagoge angeklagt sind und Mitte Oktober sich vor dem Schwurgericht wegen Landfriedensbruchs zu verantworten haben. Seit Wochen bereits hatten die Konitzer Gerichte sich mit Strafthaten zu beschäftigen, welche Ausschreitungen betrasen, die in Folge der antisemitischen Ausbeutung der Ermordung Winter'S stattgefunden haben. Die Konitzer Strafkammer verwarf die Berufung des Arbeiters Pikarski, den das Schöffengericht wegen Gefqngenenbefreiung und Widerstands zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt hatte, ferner die des Stellmachers Maschke, über den wegen Beleidigung des Polizeikommiffars Block eine Geldstrafe von 30 Mk. verhängt worden, und die des Sattlerlehrlings Krause aus Hammerstein, der mit 18 Mk. Geldstrafe das Einwerfen eines Fensters büßen sollte. Das Schöffengericht in Könitz verurtheilte weiterhin die Arbeiter Lietz und Michalski, welche sich am 10. Juni d. I. an dem Auflauf betheiligt und einer Aufforderung des LandrathS von Zedlitz nicht Folge geleistet hatten, zu 20 bezw. 10 Mk., den Fleischermeister Binder wegen Hep-hep-RufenS auf dem Konitzer Markte zu 6 Mk. Geldstrafe. 'Die Strafkammer verurtheilte den Arbeiter Hugo Somnitz aus Trzebiatkowo, der in Gemeinschaft seines Bruders Franz einen jüdischen Handlungsgehilfen