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Im deutschen Reich · 1900-10-01 · Heft 10 (Oktober 1900) · p. 523

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 10 (Oktober 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-10-01
Page
523 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 523 Muth, für das Verbleiben eines den Antisemiten verhaßten vorurtheilssreien Ehrenmannes in Könitz offen einzutreten, scheinen aber — wenn die bezügliche Petition wirklich nur sieben Unterschriften erhalten haben sollte — sehr wenige Mitglieder des Konitzer Bürgervereins bekundet zu haben. „Das Blättchen wendet sich, oder wenigstens scheint es so!" schrieb das Berliner Antisemitenblatt vom 27. September, indem es auf mehrere im Oktober zur Verhandlung gelangende Prozeffe hinwies; es fügte aber melancholisch hinzu: „Leider werden vorher aber gar eifrig christliche Männer in's Gefängniß geschickt, die für Wahrheit und Recht kämpfen." Damit ist der verantwortliche Redakteur der „Germania" Hans Contzen gemeint, den die zweite Strafkammer des Landgerichts Berlin I wegen schwerer Beleidigungen der Konitzer Untersuchungsbehörde zu einem Monat Gefängnis verurtheilte, weil das Gericht die in zwei Artikeln der „Germania" (Nr. 122 und 127) über den Konitzer Fall angestellten Betrachtungen so auffaßte, daß nach Ansicht des Artikelschreibers „die Beamten absichtlich ihre Pflicht verletzt und zu Gunsten der Juden und zu Ungunsten der Christen die Untersuchung so geführt hätten, daß sie ergeönißloS bleiben wußte". Diese Verurtheilung und die Freisprechung Jsraelski's, die gegen verschiedene von der „Staatsbürger- Zeitung" als „einmandsfreie Zeugen" bezeichnete Personen zur Verhandlung gelangenden Meineidsprozeffe und wohl auch die gegen Bruhn und Dr. Böttcher angestrengten Beleidigungsklagen mögen dem Antisemitenblatte die Meinung beigebracht haben, daß sich „das Blättchen wenden könne". Die von den Emiffären des Antisemitenblattes in Könitz angestellten Privatermittelungen, welche nicht zur Aufklärung des traurigen Falls, sondern nur zur Verdunklung desselben führten, haben für alle, die sich mit den unberufenen „Ermittlern" tiefer einließen, große Ungelegenheiten zur Folge gehabt. Nach dem „Berliner Tageblatt" ist auch gegen zwei Konitzer Gerichtsbeamte wegen Bekanntgabe amtlicher Schriftstücke an eine Privatperson eine Untersuchung eingeleitet worden. Es handelt sich hierbei um den in antisemitischen Zeitungen veröffentlichten Bericht des Ersten Staatsanwalts Settegast, sowie um das medizinische Gutachten des Konitzer Sanitätsraths Müller. Die bei der „Staatsbürger-Zeitung" und bei deren Konitzer Korrespondenten Wienecke vorgenommenen Haussuchungen sollen aber erfolglos gewesen sein. Es macht fast den Eindruck, als hätte die Redaktion des Berliner AntisemitenorganS unbekümmert um ihre dabei geopferten Werkzeuge nur zwei Ziele im Auge: den Abonnentenfang und das

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