Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 412 (sequence 8)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 418 nicht in der Lage, die aufgezählten Fälle zu. prüfen, müssen aber gestehen, daß, wenn dieselben wahr sind, auch wir es unverständlich finden, daß die Polizeibehörden in den einzelnen Orten und die zuständigen Staatsanwälte den gemeldeten Fällen nicht nachgegangen sind." Durch solche Aeußerungen wird wahrlich das Vertrauen zu den Behörden systematisch untergraben t Wer jemals bei Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden gearbeitet hat, kennt jene nicht so leicht reponierten Akten, in denen versucht wird, Licht in solche Skelettfunde zu bringen, Die Staatsanwaltschaft hat aber Verbrecher zur Bestrafung zu bringen, nicht für die Sensationslust des Pöbels zu arbeiten. Die Strafverfolgung verjährt in Deutschland auch bei den schwersten Verbrechen in 20 Jahren. Wenn also die Umstände ergeben, daß ein gefundenes Skelett länger als 20 Jahre in der Erde ruht, so besteht kein Anlaß, ein Ermittelungsverfahren einzuleiten, weil eine Bestrafung nicht mehr erreichbar ist. Uebrigens wird es wenig Gelehrte geben, die sich ein Urtheil darüber zutrauen, ob ein Skelett 10, 20 oder 100 Jahre in der Erde gelegen hat. Was soll also das thörichte Gerede der antisemitischen Blätter? Davon, daß unsere Behörden aus „Judenliebe" eine erforderliche Untersuchung unterlassen hätten, kann man nur in antisemitischen Blättern lesen! Die „Germania" sah sich durch den. Hinweis auf den §11 des Reichspreßgesetzes zur Ausnahme folgender Berichtigung veranlaßt: „Von dem Unterzeichneten erhalten wir folgende Zuschrift: Am 24. Juni cr. hat die Germania berichtet: „So wollen wir darauf Hinweisen, daß auch aus dem jenseits der Grenze, der preußischen Stadt Hoüeb (soll heißen Gollub) gegenüber gelegenen Städtchen Dobrzyn der Schächter an jenem Tage in Könitz gewesen. Dieser russisch-polnische Schächter hat, ehe er abreiste, 7 Tage in Strasburg gewartet, bei Frau Gruenberg polizeilich nicht angemeldet 7 Tage gewohnt, wofür diese 1 (eine) Mark Strafe hat zahlen müssen. Am Mordtage ist dieser Schächter mit noch zwei andern aus preußischen Grenzstädten stammenden Schächtern von Strasburg über Jablonowo nach Könitz gefahren." — Der polnische Schächter aus Dobrzyn bin ich! Am 11. und 12. März 1900 b i n ich aber nicht in Könitz, sondern in Strasburg W.-P. gewesen. Erst etwa vier Wochen später bin ich zum Ersatz für den abgehenden Schächter Heymann, der sich nach Schwersenz begab, nach Könitz übergesiedelt. Br. Fuchs, Kantor und Schächter." An den „Judenflintenprozeß" erinnern verschiedene „Enthüllungen", welche ' der antisemitische Schriftsteller Plack-