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Im deutschen Reich · 1900-08-01 · Heft 8 (August 1900) · p. 398

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 8 (August 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-08-01
Page
398 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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398 3m deutschen Reich. Aufreizung zu Gewalttätigkeiten unter Anklage gestellt hat, dürfte in maßgebenden Kreisen nachträglich jene Annahme als eine nicht stichhaltige erkannt oder die Ueberzeugung erlangt worden sein, daß die Unzurechnungsfähigkeit nicht die Möglichkeit, gewährendarf, ein gemeingefährlichesTreiben fortzusetzen. Die bisher nicht erfolgte Bestrafung der maßlosen Aeußerungen Pücklers hat nicht zum Wenigsten seine nichtgräflichen Genoffen in den Wahn versetzt, sich Aehnliches erlauben zu dürfen, wie der Bruder eines Hofmarschalls! So unterwirft z. B. die „Antis. Corr." Liebermann v. Sonnenberg's die Zeugenvernehmungen durch den Konitzer Untersuchungsrichter einer abfälligen Kritik, die in folgenden Sätzen gipfelt: „Da in dem Winter'schen Mordprozeß und was damit zusammenhängt, die Zeugenaussagen von Nichtjuden nicht für ausreichend erachtet werden, so dürfte gegen Moritz Lewy nichts herauskommen. In Indien und Afrika gelten Zeugnisse eines Eingeborenen nichts gegen einen Weißen. Bei uns im Deutschen Reiche scheint es so allmählich zu einer ähnlichen Praxis zwischen Deutschen und Juden sich herauszubilden, wobei den Deutschen die Rolle. des Indiers oder Negers zugewiesen wird." Hier wird also klipp und klar dem Untersuchungsrichter Parteilichkeit vorgeworfen. Kann man sich wohl einen stärkeren Angriff auf die richterliche Autorität denken? Die Art, in der sich Herr Böckler und andere bekannte Antisemiten nach den wenigstens in diesen Punkten glaubwürdigen Berichten der „Staatsbürger-Zeitung" bei richterlichen Vernehmungen zu verhalten pflegen, zeugt auch nicht von sonderlicher Achtung vor den richterlichen Behörden. In dieser Beziehung hat die „Staatsbürger-Zeitung" das Höchste dadurch geleistet, daß sie durch ihre Vertreter die Arbeit der Konitzer Untersuchungsbehörde seit Monaten mittelst privater Zeugenvernehmungen und vieler Veröffentlichungen aus der nach gesetzlicher Vorschrift geheim geführten Voruntersuchung in unsagbarer Weise erschwerte. Immer wieder wurde von Wilhelm Bruhn auf neue „klassische Zeugen" für die Belastung verschiedener Juden hingewiesen, die sich dann entweder vor dem Untersuchungsrichter in lauter Widersprüche verwickelten oder erklärten, daß die antisemitischen Angaben über ihre Zeugenschaft vollständig erfunden seien. Eine an das Komische streifende Leistung lieferte Wilhelm Bruhn bei diesem ungesetzlichen „antisemitischen Ermittelungsverfahren", als er seine aufregenden Mittheilungen auf angebliche . Aussagen einer kindisch gewordenen altersschwachen Frau und des schwachsinnigen „dummen Alex" zurückführte und dies mit den Worten entschuldigte: „Kinder und Narren sagen die Wahrheit!"

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