Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 396 (sequence 4)
- Language
- German
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396 Im deutschen Reich. Widerspruch mit Gesetz und Ordnung stehenden Treiben einen täuschenden loyalen Anstrich zu geben, sandte die von dem antisemitischen Verleger Bruhn veranstaltete Versammlung nachstehendes Telegramm an den Kaiser ab: „2000 in der Tonhalle zu Berlin versammelte deutsche Frauen und Männer senden Ew. Majestät ehrfurchtsvollen Gruß und Heilruf und die Versicherung unwandelbarer Treue zu Kaiser und Reich. Deutsche Männer stehen auf der Wacht, um Majestät und das Reich zu schützen gegen die inneren und äußeren Feinde in dieser überaus ernsten und für die Geschicke deS Vaterlandes entscheidenden Zeit." Auch in China spielen sich die von „Dreschmandarinen" zum Loshauen verführten „Boxer" als die eigentlichen Schützer von Kaiser und Reich auf und verüben dabei Verbrechen, welche ihr Vaterland zum Gegenstand des Abscheus machen und an den Rand des Verderbens bringen! In der richtigen Erkenntniß der Gefährlichkeit dieses Treibensscheint die Staatsgewalt gegen die weitere Ausbeutung des Konitzer Mordes durch die Antisemiten und ihre Bundesgenoffen ernstlich einschreiten zu wollen. Gegen die Redaktion der „S t a a t s - bürger-Zeitun g", bei welcher wiederholt Haussuchungen vorgenommen und^ der noch vorhandene Vorrath der Nummern 252, 259, 263, 289 und der zweiten Beilage der Nummer 326 beschlagnahmt wurde, hat das Landgericht Berlin I eine ganze Reihe von Anklagen erhoben. Es sind nicht weniger als 25 Artikel der „Staatsbürger-Zeitung" unter Anklage gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft will daraus den Beweis liefern, daß der Verleger Wilhelm Bruhn und der verantwortliche Redakteur Dr. Bötticher sich wiederholt schwere Beleidigungen des Gerichts und der Regierungsbehörden haben zu Schulden "'kommen lasten. Die Anklage erstreckt sich auch auf die Artikel, in welchen der Kriminalinspektor Braun, Kriminalkommistar Wehn, Schlächtermeister Adolf Lewy und Kaufmann Caspary in Könitz beleidigt sind. Die Anklage wird Oberstaatsanwalt Jsenbiel vertreten. Die Beschlagnahme der zweiten Beilage der Nummer 326 vom 15 Juli, welche die Reden der Herren Graf Pückler, Bruhn und B ö ck l e r in der Berliner Tonhallenversammlung am 13. Juli enthält, erfolgte mit der Begründung, daß in diefenA ufreizungenzuGewaltthätigkeiten, zum Kampf der Deutschen gegen die Juden enthalten seien. Gegen die Redner ist demzufolge Anklage erhoben worden. Die „Volkszeitung" bemerkte hierzu: „Wir sind stets für volle Redefreiheit und gegen deren Stellung unter Staatsaufsicht eingetreten. Die