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Im deutschen Reich · 1900-08-01 · Heft 8 (August 1900) · p. 387

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 8 (August 1900)
Article
Das königlich westfälische Konsistorium der Israeliten zu Kassel und seine Thätigkeit
Date
1900-08-01
Page
387 (sequence 4)
Language
German
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Das König!, westfälische Konsistorium der Isroeliien zu Kaffe! :c. 387 bürg stammte und Rabbiner in Stockholm war, Mendel Steinhart, Oberrabbiner in Hildesheim; zu weltlichen Räthen wurden bestimmt: DavidFränkel, der Gründer und Direktor der Franzschule in Dessau und Herausgeber der „Sulamith", sowie JbromeHeinemann,der Sekretär Jacobson's. Der Advokat und Staatsrath Merkel aus Kassel war Sekretär der Behörde. Nach dem Tode Kalkar's wurde Syndikus Wetterheim aus Straßburg gewählt. Das Konsistorium gab sich die größte Mühe, die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden zu ordnen. Galt es doch, aus einem Nichts ein bis in's Einzelste gefügtes Gebäude zu errichten. Die Gemeinden wurden zu Sprengeln, Bezirken und Syndikaten vereinigt, deren es 39 gab. Nachdem die Pflichten der Syndiken, Rabbiner und Gemeindevorsteher bekannt gegeben waren, widmete das Konsistorium der Erziehung und dem Unterricht der Jugend besondere Sorgfalt. Am 1. August 1809 wurde in Kassel eine jüdische Schule eröffnet. 50 Knaben aus allen Theilen des Landes wurden als Schüler ausgenommen. Gegenstände des Unterrichts waren: Religion und Moral, Hebräische Sprache, Bibel mit Erklärungen, Uebersetzen der Gebete, Hebräisch- Schreiben, Deutsch - Schreiben, Deutsche Sprache, Französische Sprache, Rechnen, Anfangsgründe der Mathematik, Geschichte, Geographie und Naturbeschreibung, Zeichnen. — Zur Organisation und Revision der Schulen unternahmen die Räthe Heinemann und Kalkar Reisen nach Braunschweig, Hildesheim, Peine, Wolsenbüttel und Halberstadt. Zur Heranbildung von Lehrern und Rabbinern wurde im September 1810 in Kassel ein Seminar eingerichtet, an dem die Konsistorialräthe unterrichteten. Die Modernisierung des Gottesdienstes, wodurch an dem tausend, jährigen Ritual bedeutsame Aenderungen vorgenommen wurden, fand aber heftigen Widerstand in fast allen Theilen des Königreichs. Das Ministerium mußte oft einschreiten, den Anordnungen des Konsistoriums Geltung zu verschaffen. (Juli 1811. März 1812.) Was aber der jüdischen Bevölkerung noch lautere Klagen entlockte, waren die Kultussteuern. Ein Dekret vom 23. Aug. 1809 setzte die Ausgaben auf 119 140 Fr. fest. Diese Summe sollten 3019 Familien mit ungefähr 15 000 Seelen (1808) aufbringen. Einnahmen aus bestehenden Legaten wurden nicht hergegeben, und die Steuerschraube mußte recht fest angezogm werden^

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