Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- Die Kundgebung jüdischer Studenten
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 379 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Kundgebung jüdischer -tudenien. 379 dieselbe erfolgte im „Berliner Tageblatt" durch einen „Die Helfershelfer der Antisemiten" überschriebenen Leitartikel, in welchem der „Münchener Allgemeinen Zeitung" der Text gründlich gelesen wurde. Zunächst wurde die Behauptung zurückgewiesen, daß es sich in Könitz nur um einen lokalen Zwischenfall handle; wer die Sache genau kenne, wisse, daß jener Fall nur die durch ein unglückseliges Ereigniß heroorgerufene Explosion eines Zündstoffes sei, welcher seit Jahren planmäßig und keineswegs nur in jener Gegend von der antisemitischen Agitation angehäuft worden sei. Seit Dezennien sei durch die antisemitische Presse, durch Wanderredner, durch Flugblätter und die berüchtigten „Bilderbogen" der Glaube im Volke genährt, daß die Juden — und nicht etwa nur eine Sekte — zur Ausübung ihrer religiösen Gebräuche das Blut von Christenkindern gebrauchen. Die Phantasie des Volkes sei in den verschiedensten Gegenden Deutschlands und Oesterreichs mit diesen Schrcckbildern erfüllt worden, und es könne doch nicht als Wunder betrachtet werden, daß schließlich jeder räthselhafte Mord, welcher unentdeöt bleibe, diesem angeblichen jüdischen Ritus zur Last gelegt werde. Noch seltsamer aber als die Unterschätzung der Bedeutung des Konitzer Zwischenfalles durch die „Münchener Allgemeine Zeitung" berühre deren Aeußerung, «S sei doch nicht ausgeschlossen, daß es sich hier wie bei. anderen unaufgeklärten Morden um eine Folge des Blutaberglaubens handle, der bei kulturell und geistig zurückgebliebenen Angehörigen aller Religionsbekenntnisse, also auch bei den Juden, leider noch immer zu finden sei. Darauf entgegnet der Verfasser des „Tageblatt"-Artikels schlagend: „Selbst wenn man einen solchen Aberglauben bei den Juden für möglich hielt, spricht es doch allen Grundsätzen der Logik Hohn, mit solchen Möglichkeiten zu argumentieren. Sollen die Juden etwa verpflichtet sein, jedesmal, wenn Jemandem der Hals abgeschnitten ist, und der Mörder nicht ermittelt werden kann, ihrerseits den Exkulpations-Beweis zu führen, daß es nicht ihr religiöser Aberglaube sei, dem der Ermordete zum Opfer gefallen? Was ist nicht alles möglich? Was ist nicht alles denkbar, von dem die Münchener Zeitung sagen könnte „Ausgeschlossen ist es nicht"? Solche Aussprüche sollte man