Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-06-01
- Page
- 344 (sequence 4)
- Language
- German
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344 3m deutschen Reich. sich die „Staatsbürger-Ztg." nicht nur in der Konitzer Sache seit dem energischeren Vorgehen der Behörden feierlich dagegen, die Bevölkerung zu Ausschreitungen aufgereizt oder die staatsbürgerlichen Rechte der Juden angetastet zu haben, sie öffnet auch bereitwillig ihre Spalten den ihr von jüdischer Seite zugesandten Berichtigungen, um den im Weigerungsfälle unerläßlichen Strafen zu entgehen. So stand z. B. in dem Antisemitenblatte als Beweis für die Zuverlässigkeit der antisemitischen Berichterstattung in Folge einer aus Swinemünde eingegangenen Aufforderung am 8. Juni: „In der Nr. 146 der „Staatsbürgerztg." vom 28. März d. I. thcilten Sie mit, das; ich unter Bruch eines von mir gegebenen Ehrenwortes den Vater eines jugendlichen Schreibers veranlaßt haben soll, mir eine zweifelhafte Forderung abzukaufen, wogegen ich von einer Strafanzeige gegen den Schreiber absehen wollte. Diese von Ihnen berichteten Thatsachen sind unrichtig, der Verbreiter der falschen Mittheilnugen ist auf einen Antrag .wegen verleumderischer Beleidigung verurtheilt. M. H eimann." Eine Woche später veröffentlichte die „Staatsbürger-Ztg.": „Auf Grund des § 11 des Reichspreßgesetzes ersuche ich die Verantwortliche Redaktion Ihrer Zeitung um Aufnahme folgender Berichtigung zu Ihrem Artikel „Zum Konitzer Blutmorde" vom 7. Juni cr., Nr. 260, welcher mir erst jetzt zu Gesicht gekommen ist: 1) Es ift nicht wahr, das; meine Tochter Meta den evangelischen Kirchhof ausgesucht hat und an das Grab Winter's getreten ist. 2) Es ist demnach auch nicht wahr, das; meine Tochter Meta von anwesenden Besuchern und Besucherinnen vom Kirchhof heruntergebracht wurde, dieselbe sich widcrsetzte, eine Niederlage erlitten und den Verlust ihres zerknickten Sonnenschirmes zu beklagen hatte." Könitz, den 14. Juni 1900. G. E a s p a r i, Kaufmann. Am 21. Juni sah sich das Blatt zur Aufnahme folgender Berichtigung gezwungen: „Ich habe weder Selbstmord begangen, noch einen derartigen Versuch unternommen, noch meiner Frau zu verstehen gegeben, daß ich demnächst Selbstmord begehen wolle, weil ich über den Konitzer Mord, an dein ich mitgewirkt hätte, nicht zur Ruhe kommen könne. Ich habe auch nicht an dem Konitzer Morde mitgewirkt. Kamin, Westpr., den 17. Juni 1900. Louis Rosenthal, Kaufmann." Der Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands hielt am 27. Mai d. I. seine Generalversammlung ab, in welcher der Vorsitzende, Oberamtmann