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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 337

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-06-01
Page
337 (sequence 13)
Language
German
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IRI
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Umschau. 337 heit den Mord, die Verhängung der Todesstrafe über einen NichLjuden unter Umständen anbefehlen, bedarf keiner Erklärung, indessen in dieser oder jener Geheimschrift, die es unbedingt giebt, mag es doch verblümt stehen, jedenfalls aber nach mündlicher Tradition." Zu diesem angeblichen Schreiben eines Geistlichen, welcher darin bekennt, seine ganze Kenntniß jüdischer Gebräuche und von dem Vorhandensein jüdischer Geheimschriften und mündlicher Ueberlieferungen einem von seiner Religion abgefallenen Zuchthaussträsling zu verdanken, sagt die „Breslauer Zeitung": „So lange nicht der Name des hochgelehrten Strafanstaltsgeistlichen genannt wird, möchten wir bei der Ansicht verharren, daß dieses angebliche „Eingesandt" in der Redaktion der „Danz. Allg. Ztg." verfaßt worden ist, wofür auch der ausdrücklich hervorgehobene Umstand spricht, daß sich das Urtheil des Zuchthäuslers über den Konitzer Mord" im großen und ganzen vollständig mit der Ansicht des Blattes deckt." — Nach der „Köln. Ztg." läßt übrigens die Centralgefängniß-Verwaltung durch Umfrage an sämmtliche Geistliche an den Gefängnissen fest st eilen, ob einem derselben von der Nachricht eines Danziger konservativen Blattes etwas bekannt ist, daß ein jüdisches Blutgericht den Gymnasiasten Winter in Könitz verurtheilt habe, weil er ein jüdisches Mädchen vergewaltigt habe. Da wird entweder der bisher noch unbekannte.Strafanstaltsgeistliche — oder die „Danziger Allg. Ztg." Farbe bekennen müssen!' Treffend bemerken die „Berl. Neuesten Nachrichten": „Der „getaufte Jude" in der Strafanstalt scheint sich mit dem anonymen Gefängnißgeistlichen bezüglich des angeblichen Sühnegerichts fast einen schlechten Scherz gemacht zu haben, und für den Geistlichen selbst ist es immerhin auffällig, daß er schlankweg jene Behauptungen entweder als durch jüdische Geheimschriften oder „jedenfalls durch mündliche Tradition" verbürgt erachtet. Die Konitzer israelitischen Mädchen, die durch den Gymnasiasten Winter verführt worden sind, werden schwerlich die ersten dieser Art sein, aber noch niemals ist die Behauptung aufgetaucht, daß für solche Falle ein SühnegerichL existiere, das einen „Sühnemord" zu beschließen habe. Wenn aber der betreffende Geistliche die Verführung jüdischer Mädchen durch Winter als erwiesen annimmt, dann muß es um so mehr auffallen, daß er kein Wort des Tadels für die an einem Sonnt'age mit größtem Pomp inscenierte Beerdigung unter Betheiligung des ganzen Gymnasiums hat! Wir glauben, daß in der Duldung einer derartigen Kundgebung in

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