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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 336

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-06-01
Page
336 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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386 3m deutschen Reich. gerecht gemacht, die wie sie selbst und die „Schles. Zeitung" im Fahrwasser der „Kreuz-Zeitung segeln. Die wesentlichsten Stellen des Briefes lauten: „In dem meiner Seelsorge unterstellten Strafgefängniß befindet fich ein aus strenggläubiger Familie.hervorgegangener getaufter Jude von guter Bildung. Mit demselben, der den Eindruck eines durchaus aufrichtigen und überzeugten Christen macht, habe ich wiederholt in eingehendster Weise über den Konitzer Mord gesprochen, ihm auch eine Anzahl Zeitungsnotizen zur Durchsicht übergeben. Auf Grund derselben bildete er sich folgendes Urtheil, das im großen und ganzen fich vollständig mit Ihrer Ansicht deckt: Unter der Voraussetzung, daß der junge Winter ein oder mehrere Judenmädchen entehrt hat, waren die Eltern der betreffenden Mädchen verpflichtet (besonders wenn sie der strengeren Richtung angehörten), dieses Vorkommniß dem Rabbiner zur weiteren Veranlassung anzuzeigen. Derselbe war wiederum gezwungen, die Sache einem Gerichtshöfe zu unterbreiten. Der Gerichtshof (früher Synedrium) hat mindestens aus fünf Mitgliedern — Rabbinern und Schriftgelehrten (al. Schächtern) — zu bestehen. Bei wichtigeren Angelegenheiten wird die Anzahl erhöht. Dieser Fall muß besonders ernst gewesen sein, d. h. es muß eine mehrfache Entehrung von Judenmädchen Vorgelegen haben, und Winter als besonders gefährlich erachtet sein. Der Gerichtshof, der fich hier, weil es fich um ein nach den Staatsgesetzen schwer zu ahndendes Verbrechen handelt,^üus ausländischen Juden zusammengesetzt haben wird, die fich, in's Ausland zurückgekehrt, leichter der Strafverfolgung entziehen können, hat ein besonders grausames Todesurtheil über Winter gefällt und es wahrscheinlich auch an demselben Tage vollstreckt. Er ist an diesem Tage zusammengetreten, an welchem, wie er wußte, Winter von einem Judenmädchen an einen bestimmten Platz bestellt worden ist. Winter ist durch einen Schächtschnitt abgeschlachtet; das Blut mag aufgefangen sein, um die Spuren möglichst zu verwischen, und . der Körper mußte in Folge dessen sehr, bald blutleer werden. Daß das Blut zu Opferzwecken benutzt werde, hält er so gut wie ausgeschlossen. Es würde sich also hier nicht bloß um einen gemeinen Rachemord, sondern um einen sanktionierten Sühnemord handeln. Natürlich kann das nicht ohne weiteres bewiesen werden und wird wohl auch nie nachgewiesen werden können, denn ein Jude, der das verräth, weiß, mag er auch noch so verkommen sein, daß er von Stunde an „verdammt", unrettbar verloren ist, und deshalb wird schwerlich auch irgend ein jüdischer Mitwisser in Könitz etwas verrathen. Daß der Talmud oder andere Geheimschriften nicht in nackter Offen-

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