Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1900)
- Article
- Zweierlei Maße
- Date
- 1900-06-01
- Page
- 318 (sequence 4)
- Language
- German
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SIS Jm deutschen Reich. Doch, schließlich verfügt das Centrum in Deutschland nur über sehr wenige Zeitungen großen Stils. Fast alle Blätter dieser Richtung, die „Germania" nicht ausgenommen, dürfen den Rang eines großen Blattes nicht beanspruchen. Aber die „Kölnische Volkszeitung" ist sicherlich ein hervorragendes Blatt, ausgezeichnet redigiert und von großem Einfluß; wie verhält sie sich zum Judenthum? Nun, die Frage gehört eigentlich in das Gebiet der Meteorologie hinein. Sie dreht sich nach dem Wind, ganz wie ihre große Kollegin, die „Kölnische Zeitung", nur freilich nach einem andern Wind. Es giebt Zeiten, wo sie sehr anständig ist, und in der Dreyfus-Affaire bewahrte sie im Gegensatz zu den meisten katholischen Blättern Deutschlands und Belgiens eine streng objektive Haltung. Ja, Herr Dr. Kardauns, der ein ebenso begabter wie vornehmer Journalist ist, war sogar häufig Berichtigungen gegenüber sehr entgegenkommend. Aber es giebt auch Perioden, wo dieses große Blatt das Bedürfniß empfindet, mit in den Chorus der Judengegner einzustimmen und die Israeliten für alle Nebel verantwortlich zu machen. Jüngst brachte sie folgende Nebeneinanderstellung „zur Würdigung der Zeichen der Zeit": „1) Der „Centralausschuß kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Kreise" hat beim Berliner Polizeipräsidium die Freigabe aller vier Sonntage des Dezember für den Geschäftsverkehr bebeantragt. Das bedeutet, das auck am Weihnachtsabend die Angestellten im Handelsgewerbe bis acht Uhr im Dienst sein sollen. 2) Der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" aber hat die Staatsbehörden ersucht, die Ortsbehörden anzuweisen, daß die Verlegung von Meffen und Märkten auf hohe jüdische Feiertage möglichst vermieden werde!" Man frägt sich unwillkürlich: in welchem Zusammenhänge stehen denn diese beiden Petitionen zu einander? Nach welcher Logik ließe sich die eine Sache für die andere verantwortlich machen? Wenn der Deutsch - Israelitische Gemeindebünd um Berücksichtigung der hohen jüdischen Feiertage — also sage und schreibe drei Tage im Jahre — bei der Ansetzung der Märkte bittet, so ist das nicht allein vom Menschlichen Standpunkte aus, sondern auch im Interesse des kaufenden und verkaufenden Publikums durchaus berechtigt. Wir würden z. B. auch gem dafür eintreten, daß die Märkte in Sachsen und Mecklenburg auf keinen Frohnleich-