Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1900)
- Article
- Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland
- Date
- 1900-06-01
- Page
- 309 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316670-2326077--06844-2326160- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland. 309 Dieser Artikel ist noch heute in Kraft, wonach „die christliche Religion bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhänge stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt wird", womit die Besetzung kirchlich religiöser Aemter mit Andersgläubigen für unzulässig erklärt werden sollte. Was die Deutungskunst der Regierung der fünfziger Jahre aus diesem Artikel herausgelesenzeigt ein Reskript des Handelsministers i»om 6. Oktober 1852, wonach auch das Amt eines Feldmessers und Baubeamten mit der christlichen Religion in Zusammenhang stehe und daher die Anstellung eines Juden ausgeschlossen fei. (Angeführt bei Auerbach a. a. O. S. 262.) Als der Abgeordnete Wagener im Jahre 1856 den Antrag stellte, den Artikel 12 der Verfassung zu streichen, verflieg sich der Minister des Innern, v. Westfalen, zu der Behauptung, daß die Regiemng die Beschränkungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 noch als geltend erachte. Dies war ein offenes Verlassen des Rechtsstandpunktes, was auch das Staatsministerium im Jahre 1860 durch eine gegentheilige Erklärung eingestehen mußte. Mit dem Beginn der „neuen Aera", als der Prinzregent die Zügel der Regierung ergriff, wurde die rücksichtslose Rechtsbeugung vermieden, und in der Theorie anerkannt, die Juden seien zu den Staatsämtern zuzulassen, doch der Justizminister Simsons konnte es nicht über sich bringen, einen jüdischen Richter zu ernennen, der einen „christlichen Eid" abzunehmen in die Lage käme, und der Kultusminister Mühler hat in seinen berüchtigten Schulregulativen den jüdischen Kandidaten sogar die Ableistung des Probejahres verweigert. Erst der Justizminister Leonhardt, berufen im Jahre 1868, und Falk als Kultusminister im Jahre 1872, waren bestrebt, den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden und die Grundsätze der Verfassung auch Juden gegenüber zur Ausführung zu bringen. Die Abgeordneten jüdischen Bekenntnisses, von dem Vertrauen der Mitbürger in dm Landtag entsandt, legtm gegm das ungesetzliche Verhalten der Regierung energisch Verwahrung ein und hörten, nicht auf, die fadenscheinigm Gründe des Staatsminsteriums zu zerfasern. Die Abgeordnetm Moritz Veit (f 1664), RaphaelKosch(1' 1872)und IohannJacobp (ch 1877),