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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 305

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland
Date
1900-06-01
Page
305 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland. 305 erniedrigendes Vorrecht, aber ein vollständiges, erhebendes Bürgerthum. Wir haben kein Begehren nach den geizig zugemeffenen Rechten, die eine gleiche Anzahl von Unrecht aufwiegt; wir finden kein Behagen an dem mitleidig Zugestandenen, uns ekelt das erschlichene Privilegium an. Tief vor Scham sollte der erröthen, den die Gunst durch einen Adelsbrief über seine Brüder im Glauben erhöbe, während das Gesetz ihm mit brandmarkender Ausschließung seine Stelle unter den geringsten seiner Brüder im Vaterlande zuweist." Für den offenen Kampf auf der politischen Arena war jedoch Zunz' gelehrte Rüstung zu schwerfällig. Auf diesem Kampfplätze that ein anderer Rufer im Streite sich hervor und theilte wuchtige Hiebe aus. Es war Gabriel Rießer aus Hamburg, der als 25 jähriger Jüngling den Kampf für's Recht aufnahm. In seiner Schrift „lieber die Stellung der Bekenner mosaischen Glaubens in Deutschland", welche zum ersten Male 1830 erschien, wendet er sich „an die Deutschen aller Konfessionen" und fordert als Recht, was ihm und seinen Glaubensgenoflen verweigert worden, in so gluthvollen und eindringlichen Worten, wie sie bisher nicht vernommen worden. Seine Schrift war ein flammender Protest gegen die engherzigen Beschränkungen bürgerlicher Freiheit. Rießer macht „kein Geheimniß daraus, daß er zu denen gehöre, die bei dem Erfolg der Sache, für die er streitet, im höchsten Grade betheiligt sind".-Er glaubt nicht, daß man darum seine Bemühungen geringschätzen wird. „Wer mit dem deutlichen Bewußtsein an eine gute Sache sein Leben gesetzt hat, ist der dämm zu tadeln, daß er mit der guten Sache sein Leben zugleich vertheidigt?" Volle Geltung auch für unsere Tage haben seine Worte: „Was sich dem lukrativen Uebertritt zum herrschenden Glauben zu unseren Zeitm entgegenstellt, was seine Verwerfung durch die Redlichsten unter den Bekcnnern der herrschenden, wie der unterdrückten Religion auf gleiche Weise bewirkt-es ist der einfache, ewig unveränderliche Grundsatz der Wahrheitsliebe und der Rechtlichkeit, daß die Lippen nicht bekennen sollen, was dem Herzen fremd ist, — wozu sich heilige Pflichten der Treue und Pietät gesellen. Es ist kein Kampf zwischen Glauben und Glauben, sondern zwischen Wahrheit und Trug. Hätte der Teufel ein

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