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Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 288

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-05-01
Page
288 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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288 3m deutschen Reich. war, und daß es insbesondere der Geheime Ober-Regierungsrath Maubach verstanden habe, in den betroffenen Ortschaften weitere Unordnungen zu verhüten. Ob die unteren Behörden in jener Gegend überall ihre Schuldigkeit gethan haben, könne und werde sich erst später Herausstellen. — Daß neuerdings die Aufforderung an die Juden ergangen sei, Geldmittel zur Entdeckung des Mörders zu beschaffen, muffe man nach der Meinung des Central-Vereins-Vorstands . entschieden mißbilligen» Die Juden hätten nicht nöthig, als Juden dafür Sorge zu tragen oder gar den Beweis zu bringen, daß es sich um keinen Ritualmord handle. Es gebe keinen Nitualmord, und der Mörder Winters sei ein Lump, gleichviel ob Jude oder Christ. So wenig wie die Kirchengemeinden verpflichtet seien, Geldmittel aufzubringen, um einen christlichen Mörder zu entdecken, so wenig hätte die jüdische Glaubens-Gemeinschaft einen Anlaß, dies zu thun, weil möglicherweise ein Jude ein Verbrechen verübt habe. Die bloße Zumuthung, dies zu thun, muffe man als einen Schimpf betrachten; zudem seien Geldsammlungen überflüssig, nachdem die Staatsbehörden aus die Entdeckung des Mörders eine Belohnung gesetzt, wie sie in dieser Höhe in Preußen noch nicht vorgekommen sei. Man müffe aber auch in diesem Fall mit der Verlogenheit der antisemitischen Presse und ihrer Kreaturen rechnen, die bei einer weiteren Erhöhung der Prämie nur zu falschen Aussagen und Meineiden verleitet werden könnten, um einen Juden in’§ Zuchthaus und sich in den Besitz von 20 000 Mark zu bringen. Bezüglich der Interpellation des Herrn von Hertzberg-Lottin im Preußischen Herrenhause verwies der Redner auf eine Zusammenstellung im „Berliner Tageblatt", aus welcher hervorging, daß 11 ähnliche Versuche die staatliche Uebersetzung der angeblichen jüdischen Geheimschriften herbeizuführen, von den verschiedensten parlamentarischen Körperschaften (selbst von den Sächsischen Kammern und vom Preußischen Herrenhause) in früheren Zeiten konsequent abgelehnt worden seien. Eine Uebersetzung des Talmuds auf Staatskosten könne den Juden gewiß nicht schaden: eine Uebersetzung jüdischer Geheimschriften aber sei deshalb unmöglich, weil die Juden keine Geheimschriften haben; die aus Talmud-Uebersetzungen gehoffte Aufklärung über angebliche Geheimlehren sei erst recht unmöglich. Daß solche Übersetzungen die öffent- . liche Meinung nicht zu klären vermögen, habe die Uebersetzung des „Ooxxug Luris elvilis" gezeigt, welche keine der Bände füllenden Kontroversen dieses Gesetzbuches aus der Welt zu schaffen vermochte. Gefährliches könne man im Talmud natürlich nicht entdecken, über durch falsche Auslegungen harmloser Stellen

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