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Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 275

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
Konitz
Date
1900-05-01
Page
275 (sequence 3)
Language
German
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Korrespondenzen. 275 nicht gefunden worden sei. Auch dieses einen jüdischen Zahnarzt entlastende Gntachten ist sofort wieder zu antisemitischen Aufreizungen benutzt worden. Das Dresdner Antisemiten- Organ „Deutsche Wacht" verwertete dasselbe zur Verbreitung des folgenden Extrablattes: „Könitz in Westpreußen, 11. Mai 1900, 8 Uhr 52 Min. (Amtlich.) Der Gerichts-Chemiker Bischof-Berlin hat durch Untersuchung der Speisereste aus der Mundhöhle und Speiseröhre des ermordeten Winter, entgegen den B ehauptungen 'der Juden, festgestellt, daß weder Chloroform oder ein die Narkose herbeiführendes Mittel angewandt worden ist. Winter ist, wie auch hiesige Aerzte gleich behaupteten, bei vollem Bewußtsein hingeschlachtet worden." Von den Juden rührte aber bekanntlich die „Narkosen-Behauptung" keineswegs her, sondern von dem christlichen Zahnarzt Wimmer in Berlinchen i. d. Neumark. Ebenso wenig ist „amtlich" mitgetheilt worden, „daß Winter bei vollem Bewußtsein hingeschlachtet worden sei." Die Absicht, aufzureizen, liegt hierbei offen zu Tage. Großes Aufsehen erregte aber mit Recht die originelle Weise, wie der Eigenthümrr deS A gezeichneten Taschentuches ermittelt wurde. Beim Bürgermeister war eine kleine Gesellschaft, nach deren Ende man ein zurückgebliebenes Taschentuch fand. Um den Verlierer zu ermitteln, sah der Herr Bürgermeister nach dem Namenszug und fand in demselben das vielgesuchte, ominöse A! Die Nachforschung ergab, daß die Verliererin Frau Kreisschulinspektor Nhode war, welche sich auch als Eigenthümerin dieses sowie des bei dem Kopfe des Ermordeten gefundenen Taschentuches bekannte. Die Frage, warum sie sich nicht gleich als Eigenthümerin gemeldet hätte, soll die Dame damit beantwortet haben: Die Mörder seien ja doch die Juden gewesen, darum habe sie eS nicht für nöthig gehalten, sich zu melden! Es läßt sich annehmen, daß dieselben Leute, wenn das Taschentuch bei einer jüdischen Dame gefunden worden wäre, wahrscheinlich die Familie der Eigenthümerin als des Mordes verdächtig bezeichnet haben würden. In ihrer Menschenfreundlichkeit erklärt aber die „Staatsb.-Ztg." den Umstand, daß Frau Rhode sich nicht gemeldet hat, damit, daß eS ihr als einer ordentlichen Hausfrau peinlich gewesen wäre, sich als Eigenthümerin eines geflickten Taschentuchs zu bekennen! Frau Rhode gilt als eine der ärgsten Ruferinnen im Kampfe gegen die Juden; der Herr Kreisschulinspektor soll eS nicht minder sein. Die hiesige Zeitung hat, ohne den Kamen zu nennen, daS Verhalten der Dame als unentschuldbar bezeichnet. — An den in Folge des Konitzer Mordes in vielen westpreußischen Orten entstandenen

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