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Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 262

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-05-01
Page
262 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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262 3m deutschen Reich. glauben an die Verwendung von ChristenbluL für rituelle Zwecke bieten", konnte nur erfolglos bleiben. Bisher sind nicht weniger als 11 solcher Anträge von deutschen parlamentarischen Körperschaften abfällig beurtheilt worden. 1. Die PetiLionskommission des Reichstages erklärte am 2. März 1892 die Petition für ungeeignet zur Berathung im Plenum. 2. In der E r st e n sä ch s i s ch e n K a m m e r wurde am 19. Dezember 1895 der Beschlich gefasst, die Petition auf sich beruhen zu lassen. 3. Die zweite badische Kammer ging am 22. Dezember 1895 über die Petition zur Tagesordnung über. 4. Die Petitionskommission des Reichstages erklärte im Mai 1895 die Petition für ungeeignet zur Erörterung im Plenum. 5. Das preußische Herrenhaus beschloß am 29. April .1896 den Uebergang zur Tagesordnung. 6. Die Petitionskommission des Reichstages beschloß am 5. Februar 1896, die Petition für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zu erklären. 7. Die Zweite sächsische Kammer beschloß am 28. Januar 1896, den Antrag auf sich beruhen zu lassen. 8. In der württcmbcrgischcn Kammer der Abgeordneten wurde am 21. Mai 1897 über den Antrag zur Tagesordnung übergegangen. 9. /10. Die Zweite Kamin er lehnte im Januar 1698, ebenso wie die Erste Kammer des sächsischen Landtages (am 7. Dezember 1897) die antisemitische Petition ab. 11. Die Petitionskommission des Reichstages beschloß im März 1898, über die Petition zur Tagesordnung übcrzugchcn. Der Vertreter der preußischen Negierung erklärte am 29. April 1896 gegenüber dem Antrag des Freiherrn v. Durant, die Petition umUebersetzung des Schulchan-Aruch auf Staatskosten zur Berücksichtigung zu überweisen: „Schon 1893 ist vom Regierungskommissar ausgesührt worden, daß der Schulchan-Äruch seit Jahrhunderten Gegenstand der Erörterung der Profesioren und Orientalisten gewesen ist, daß also materiell das längst vorhanden ist, was jetzt verlangt wird. Wenn nun gefordert wird, die Staatsregierung solle das Buch übersetzen lassen, — — wird dann irgend ein Gelehrter sich durch eine solche Uebersetzung imponieren und in seiner abweich endenMeinung beirren lassen? Das ist nicht möglich, weder bei deutschen Gelehrten noch überhaupt bei Gelehrten . . Auf die Frage des Freiherrn von Durant, welche Bücher denn eigentlich bei dem jüdischen Religionsunterricht in An-

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