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Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 261

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-05-01
Page
261 (sequence 3)
Language
German
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Umschau. 26 i namentlich im Interesse der kriminalpolizeilichen Erhebungen! Von jüdischer Seite ist bisher nichts geschehen, um den Gang der Untersuchung nach einer bestimmten Richtung zu leiten. Nur Schutz der Person und des Eigenthums gegen die Angriffe einer von antisemitischen Hetzern verleiteten, sonst friedlichen und gutgesinnten Bevölkerung mußte verlangt werden und ist ja auch von den Behörden in dankenswerther Weise gewährt worden. War einerseits das Vertrauen zu der Gerechtigkeit und Thatkraft der obersten Behörden der-Anlaß für die Juden, von der mehrfach angeregten Aussetzung einer hohen Prämie für die Entdeckung der geheimnißvollen Urheber der Konitzer Frevelthat abzusehen, so wirkte bei dieser Zurückhaltung noch ein weiterer Beweggrund mit, die Besorgniß, daß die Aussicht, durch falsche Zeugnisse einen Juden auf's Schaffst und sich in den Besitz eines Vermögens zu bringen, feile Kreaturen der Antisemiten zu Meineiden verleiten könne. Vestigia terrent! Den bürgerlichen Bewunderern mittelalterlicher Rohheit und Unfreiheit, welche durch ihre Suggestionen aus einem leider sonst nicht seltenen Kriminalfall eine an Aufruhr streifende Staatsaffaire zu machen verstanden haben, ist aus hohen Adelskreisen ein Protektor erstanden, den die Lorbeeren des Grafen Pückler vielleicht nicht länger schlafen lassen. Ernst Wilhelm Kasper von Hertzberg, Rittergutsbesitzer, Kreis- und Landschaftsdeputierter, Rittmeister a. D., kündigte die Absicht an, anläßlich des Mordes in Könitz im Herrenhause eine Interpellation einzubringen, welche von der Negierung Schritte fordert, „um weiten Kreisen der christlichen Bevölkerung die Gewißheit zu verschaffen, daß die in den letzten Jühren vorgekommenen unaufgeklärten Morde an christlichen Jünglingen und Jungfrauen nicht von den Juden begangene sogenannte Ritualmorde sind"? Dieser Interpellation war eine geradezu ungeheuerliche Begründung beigefügt, in welcher in der Pückler'schen Art die christliche Bevölkerung zu einer „einer so tiefernsten Sache würdigen Zurückhaltung" ermahnt, zugleich aber dem Minister de8 Innern zum Vorwurfe gemacht wird, daß die Polizei ihre Hauptaufgabe „zunächst in der Unterdrückung des überschäumenden Unwillens einer erregten Bevölkerung erblickt". Hätte etwa die Polizei nach der Meinung des Herrn Kasper von Hertzberg die Juden „zunächst" todtschlagen oder mindestens die Synagogen vollständig zerstören lassen sollen? Der Antrag, zu dem die Interpellation sich zuspitzt, „durch eine authentische Uebersetzung aller jüdischen Geheimschriften den Nachweis führen zu lassen, daß diese Schriften keinen Anhalt für den Volls-

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