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Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 246

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
Der Kampf um die Emanzipation der Juden in Deutschland
Date
1900-05-01
Page
246 (sequence 10)
Language
German
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246 Im deutschen Reich. veredeln", sie an der Gewerbefreiheit und den bürgerlichen Lasten gleichmäßig theilnehmen zu lasten. Der Justizminister Kircheisen opponierte, und auch der pietistisch gesinnte König hatte seine Bedenken und nahm im Entwurf manche einschränkende Aenderung vor. Dennoch bezeichnete das königliche Edikt, das am 11. März 1812 erlassen worden, einen bedeutenden Fortschritt und erhob die bisherigen „Schutzjuden" zu „Einländern und preußischen Staatsbürgern", (s. Auerbach, Das Judenthum und seine Bekenner S. 244. L. Geiger a. a. O. 142 ff.) Artikel 1 verfügte: „Die in unfern Staaten jetzt wohnhaften, mit Generalprivilegien, Naturalisationspatentcn, Schutzbriefen und Konzessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und preußische Staatsbürger zu achten." Artikel 8 bestimmt: „Die Juden können akademische Lehr- und Schulauch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten/" Artikel 9 lautete: „Inwiefern die Juden zu andern öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern zugelaffen werden können, behalten wir uns vor, in der Folge der Zeit gesetzlich zu bestimmen." Die Regelung der jüdischen Kirchen- und Schulverhältniffe ließ man fallen. Darüber hieß es im § 39: „Die nöthigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Berbeflerung des Unterrichts der Juden werden Vorbehalten, und es sollen bei der Erwägung derselben Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vernommen werden." — Dabei ist es bis heute geblieben. Dieses Versprechen ist bisher nicht eingelöst worden. Dem Judenthum als Religion standen die wechselnden Regierungen in Preußen ablehnend gegenüber. Selbst bei gesetzgeberischem Vorgehen ließ man dieTendenz nicht aus den Augen, das Judenthum zu zersetzen, damit die Juden sich der herrschenden Kirche zuwenden sollten. Man war der Meinung, daß sie nur dadurch ganz und rückhaltslos dem Staatsleben sich anschließen könnten. Auf gehen und in der Gesammtheit untergehen sollten sie. Dies war der leitende Gesichtspunkt des Staatsministers Schrötter, den der König Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1808 zuerst mit der Neuordnung

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