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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 225

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-04-01
Page
225 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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Veremsnachrichten. 225 sich massenhaft dieser zwanglosen Vereinigung anschließen möchten, um deren Macht und Einfluß im eigenen Interesse zu verstärken. Nachdem der Redner unter lebhaftem Beifall geendet hatte, und Herr D r. Elsaß jenen Einwendungen gegenüber seinen Standpunkt nochmals vertreten hatte, betonte der Vorsitzende, daß die Diskussion wohl Jedem eine Fülle von Anregungen geboten habe und daß, wo widersprechende Meinungen geäußert worden, sich wie in einem Stereoflop aus zwei Gesichtspunkten erstem plastisches Bild ergeben habe. Dadurch würden alle Theilnehmer der Versammlung geistigen Gewinn mit nach Hause nehmen zum Segen des Vereins und unserer Gemeinschaft. Damit wurde die Versammlung geschlossen. Am 2. Mai d. I. wird in dem Saale des „Geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde", Berlin W., Potsdamerstr. 3, eine außerordentliche Mitglieder-Versammlung abgehalten werden, für welche Herr Professor Dr. Ludwig Geiger einen Vortrag über „Goethe und die Juden" zugesagt hat. Am 17. November 1899 erschien in Nr. 92 der Krefelder antisemitischen „Deutschen Zeitung" ein „Mädchenhandel" überschriebener Artikel, in welchem die jüdische Religionsgesellschaft überaus scharf angegriffen wurde. U. a. wurde darin auch angedeutet, daß es den Juden nach ihren Religionsgrundsätzen gestattet sei, Meineide zu. leisten. Der deshalb von uns am 11. Januar d. Js. gestellte Strafantrag hatte den Erfolg, daß der verantwortliche Redakteur des Krefelder Blattes, JakobJöken, wegen Religionsbeschimpfung, unter Anklage gestellt wurde. In der am 19. April d. Js. vor der Krefelder Strafkammer gegen Jöken stattgehabten gerichtlichen Verhandlung erfolgte seine Verurtheilung zu einer Woche Gefangniß. _ Die sofort nach der Auffindung einer zerstückelten Leiche im. Mönchssee bei Könitz in Westpreußen von den Antisemiten wieder aufgefrischte Fabel vom Ritualmord hat uns veranlaßt^ in Inseraten und Flugblättern die Frage des Ritualmordes zu erörtern und den Ungrund dieses uralten Hetzmärchens kurz und, wie wir glauben, überzeugend darzuthun. Dies schien uns geboten, wahrend wir es nicht als Pflicht der Juden, sondern als diejenige der Behörden erachteten, die Urheber der an dem Obertertianer Winter verübten entsetzlichen Unthat und der abscheulichen Fruktifizierung derselben für Rassen- und Religionshaß zu ermitteln, damit sie die Strenge des Gesetzes fühlen. Uns lag es nur ob, aufilärend zu wirken und das

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