Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 4 (April 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-04-01
- Page
- 224 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- address
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316668--06674-2325881- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
224 Im deutschen Reich. die Anwesenden, den Redner durch Erheben von den Sitzen zu ehren. Bei diesen DankesworLen hatte der Vorsitzende darauf hingewiesen, daß ein von dem Vortragenden citierter Ausspruch Mendelssohns „es könne den Juden übel ausgelegt werden, wenn sie in eigener Sache das Wort ergreifen würden", sich mit der Zeit als ein schwerer Jrrthum bewiesen habe. Es habe ja in neuerer Zeit der hessische Justizminister sein Verfahren in Bezug auf den judenreinen RichterstandHessens damit zu rechtfertigen gesucht, „daß die Betroffenen bisher keine Klage geführt hätt e n". Bei dem Kampf um's Recht seien nur Erfolge zu erzielen, wenn niemals Unrecht stillschweigend erduldet werde. — Hierauf wurde die Diskussion eröffnet, an welcher sich zunächst die Herren Caspar Hartmann und E. Fl an L er betheiligten; letzterer wies besonders auf die Pflicht hin, die Jugend religiös zu erziehen, sie vor Kränkungen in der Schule, aber auch vor ungeeigneter Lektüre zu bewahren. Herr Robert Wohlberg führte in längerer Rede aus, daß er in der Beurtheilung des Lasker-Gesetzes nicht mit dem Vortragenden übereinstimmen könne, weil dieses Gesetz zwar von einzelnen Beitragsunlustigen mißbraucht werde, aber doch sonst sich als Segen für die Gewissensfreiheit bewähre. Der Vorsitzende verwies auf eine Notiz der „VossischenZeitung", wonach dieAnzahlderJudentaufensich als eine geringfügige darstelle, also die Zahl der Fahnenflüchtigen sich weit geringer -erweise, als man gewöhnlich anzunehmen pflegt. Dies veranlaßte Herrn Rechtsanwalt Sonnenfeld zu der Bemerkung, daß diese geringe Zahl der Judentaufen deshalb nicht unterschätzt werden dürfe, weil thatsächlich die meisten Fahnenflüchtigen den akademischen Kreisen angehören, deren geistige Thätigkeit immerhin einen Verlust für das Judenthum bedeute. Der Redner rühmte dann die großen Vorzüge des gehörten Vortrages, welchen er als eine der vortrefflichsten Leistungen auf diesem Gebiete bezeichnete. Nur in drei Dingen sei er mit dem Vortragenden nicht völlig einverstanden: 1) in der Beurtheilung des Lasker-Gesetzes, welches er als eine Sicherung der freien religiösen Ueberzeugung schätze; 2) in der Beurtheilung der Stellung der Rabbiner, die er zwar nicht, wie dies jetzt vielfach der Fall sei, einer raschen Kündigung ausgesetzt, aber ebenso wenig lebenslänglich angestellt sehen möchte; 3) darin, daß er das Fehlen einer amtlichen Behörde als Autorität in religiösen Fragen keineswegs beklage. Er schätze weit höher das, was freie Vereinigungen im Judenthum bereits geleistet hatten und noch leisten. In dieser Beziehung liefere die freie Vereinigung des „Central-VereinS" ein rühmliches Vorbilds und es sei deshalb dringend zu wünschen, daß die deutschen Juden