Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 4 (April 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-04-01
- Page
- 206 (sequence 10)
- Language
- German
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206 3nt deutschen Reich. erscheinen zu lassen. Insbesondere dürfte der Umstand, w o d a s Blut des Opfers hingekommen ist, vollständig durch den Prozeß klargelegt werden. Die Untersuchung gegen Hülsner wegen einer zweiten ihm zur Last gelegten Ermordung, derjenigen der Marie Klima, hat nicht zur Erhebung einer Anklage geführt, so daß nach einer eventuellen Kassation des Kuttenberger Urtheils die neue Verhandlung sich nur auf die Polnaer Affaire beziehen wird. Der Prozeß dürfte an das Kreisgericht Chrudim verwiesen werden; Dr. Baxa wird der zweiten Verhandlung nicht beiwohnen. Die Geneigtheit einzelner behördlicher Organe auf Grund antisemitischer Anzeigen über Ritualmordversuche gegen einzelne Juden vorzugehen, macht sich besonders in flavischen Provinzen Oesterreichs in peinlicher Weise bemerkbar. Am 30. Marz wurden in Oderberg der Beamte der Petroleum-Raffinerie, Leopold Stronezeck, zu 8 Tagen strengen Arrest und den Kosten des Strafverfahrens und der Civilwachtmann Mattel zu 24 Stunden Arrest und Kostenersatz verurtheilt, weil ersterer einen Münchener jüdischen Fabrikanten beschuldigt hatte, die mit ihm reisende Amme K. Antrick später abschlachten zu wollen. Er hatte auch seine Festnahme veranlaßt, die Mattel in gesetzwidriger Weise vornahm. Am 1. April sind in Neusandec in Galizien die beiden jüdischen Kaufleute Stein und Treitelbaum in ähnlicher Weise verhaftet, am Tage darauf, nachdem sich die Beschuldigung als böswillige Erfindung erwiesen, wieder in Freiheit gesetzt worden. In dem Wiener Vorort Floridsdorf hatte aus gleichen Ursachen ein jüdischer Buchdrucker Ungelegenheiten, nachdem ihm zwei Dienstmädchen heimlich ausgerückt waren. Die intellektuellen Urheber aller dieser Vorfälle gehen wie gewöhnlich straflos aus; es sind die Abg. Schneider und Genossen, denn der von ihnen im niederösterreichischen Landtag gestellte Antrag „mit Rücksicht auf das herannahende jüdische Osterfest die Juden einer besonderen strengen Beaufsichtigung zu unterziehen", sollte zunächst wohl nur bezwecken, die längst vielfach widerlegten Ritualmord-Märchen straflos wieder öffentlich aufzutischen. Im niederösterreichischen Landtage hatten die Abgg. Ofener und Genossen' an die Negierung die Anfrage gerichtet, ob sie geneigt sei, gegen die gemeinschädlichen Ritualmordmärchen-Hetzen mit Energie vorzutzehen und insbesondere deren Urheber auf das Schärfste zu beaufsichtigen. Der Statthalter Graf KielmannSegg beantwortete die^e Interpellation wie folgt: „Die Beschuldigung, daß der rituelle Thristenmord durch die Satzungen des jüdischen Religionsbekenntnisses oder durch talmudisch-rabbinische Schriften empfohlen oder gebilligt