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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 203

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-04-01
Page
203 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Umschau. 208 Seitenstück zu der Polnaer Mordgeschichte aufzuführen und dadurch den mittelalterlichen Aberglauben an Ritualmorde auch in deutschen Volkskreisen wieder aufleben zu lasten. Die gesunde Vernunft, welche in den breiten deutschen Volksschichten zum Glück weit mächtiger ist als in der czechischen Bevölkerung von Polna und Umgegend, hat bis jetzt verhütet, daß diese verbrecherischen Versuche gewistenloser Volksaufwiegler zu einer Katastrophe führten. Immerhin haben dieselben auch die empfängliche Phantasie der Jugend entzündet und auf einen großen Theil der übrigen Bevölkerung so einschüchiernd gewirkt, daß dadurch die im Gang besindliche Untersuchung sehr erschwert und vielfach der Verdacht von den wirklichen Urhebern der Mordthat in bedauerlichster Weise abgelenkt wurde. Es ist schon seit der Auffindung der Leichentheile sehr viele Zeit verflosten und daher nicht zu verwundern, daß die Zeugen Dinge bekunden, die bei näherer Prüfung keinen Anhalt zur Klärung und Ermittelung des Thatbestandes geben. Die Behörden trifft nicht die geringste Schuld; sie haben, weil die Leichentheile in dem Mönchsee nahe bei der Synagoge gefunden wurden, in dieser wie in den Nachbargebäuden Nachsuchungen gehalten, und in dem Gotteshause nicht das geringste Verdächtige gesunden. Von dem in dem benachbarten Schlachthause vorhandenen Blut wurde ein Fläschchen gefüllt, besten Inhalt sich nach den Aussagen der Sachverständigen als Hühnerblut erwies. Nach allen unparteiischen Berichten ergab die Untersuchung nicht das Geringste, was irgend einen Juden der Mitschuld an dem in Könitz verübten entsetzlichen Verbrechen verdächtig erscheinen ließe. Trotzdem hat sich eine Reihe von judenfeindlichen Blättern nicht entblödet, offen oder verblümt den noch gänzlich unaufgeklärten Mord den Juden in die Schuhe zu schieben und die That als einen „Ritualmord" zu bezeichnen. Von derjenigen Preste, welche das traurige Geschäft des Antisemitismus berufsmäßig betreibt, war dies nicht anders zu erwarten. In bestimmten Zwischenräumen pflegt diese Preste ihren an stark gepfefferte Kost gewöhnten Lesern das „Ritualmordmärchen" immer wieder mit irgend einem neuen bunten Aufputz auszutischen. Vernünftige Widerlegungen gelten bei ihr nicht; sie veranschlagt auch die Urtheilsfähigkeit ihrer Leser nicht so hoch, daß sie sich scheuen sollte. Widersinniges und vollständig Erfundenes als Thatsachen hinzustellen. Trotzdem bei dem Konitzer Fall nicht der Schatten eines Beweises für solche Behauptungen vorhanden ist, schreibt z. B. die „Staatsbürger-Ztg.": „Für unö besteht kein Zweifel darüber, wie der Gymnasiast Winter in Könitz umgekommen ist. Zu solcher That giebt es nur ein Motiv: eS ist ein B! u t m o r d." Weshalb sie daran nicht zweifelt, scheint ganz er-

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