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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 185

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
Unser Verhalten gegen den Antisemitismus in politischer, sittlicher und gesellschaftlicher Beziehung
Date
1900-04-01
Page
185 (sequence 9)
Language
German
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Unser Verhalten gegen den Antisemitismus rc. 185 habe wohl nicht nöthig, deutsche Gerichte gegen den Vorwurf der Uebertölpelung und Voreingenommenheit zu Gunsten der Juden, deutsche Anwälte gegen den Vorwurf bewußter Rechtsbeugung zu Gunsten schuldiger Verbrecher in Schutz zu nehmen. Beide Einrichtungen stehen zu hoch, als daß der Geifer antisemitischer Hetzer an sie heranreichen könnte. Wer wollte aber in Abrede stellen, daß nicht alle Bekenner des Judenthums seinen erhabenen Sittenlehren in allen Lagen des Lebens folgen, daß namentlich in Handel und Wandel der Grundsatz von Treu und Glauben, von Lauterkeit und Heiligkeit des Manneswortes nicht immer zur Anwendung kommt? Wer wollte es leugnen, daß an dem Gründungstaumel der 70er Jahre, in welchem zahlreiche Personen um ihre mühsam erworbenen Ersparnisse gebracht wurden, daß noch heut an börsenmäßigem Spiel und Differenzgeschäft die Juden verhältnißmäßig stärker betheiligt sind als die christliche Bevölkerung? Man wird deshalb den Vorwurf, daß einzelne Juden mühelosem raschen Erwerb von Glücksgütern nachjagen, nicht für völlig unberechtigt erklären können. Was aber an den Vorwürfen unserer Gegner verwerflich ist, dar ist die Verallgemeinerung. Wenn ein einzelner Jude sich einer unehrenhaften Handlung schuldig macht, so wird dies in der antisemitischen Presse und in Versammlungen — oft noch unter grober Entstellung oder Uebertreibung — als typisch charakteristisches Merkmal der ganzen Rasse, ja wohl gar als das unausbleibliche Produkt der religiösen und sittlichen Anschauungen des Judenthums hingestellt. Und doch lehrt das Judenthum die erhabenste Moral, die den Vergleich mit anderen Religionen nicht zu scheuen hat. Der unredliche Jude handelt seinem Sittengesetz zuwider; er handelt nicht jüdisch, ebenso wie der sündigende Christ nicht christlich handelt. Weil aber die Verfehlungen des einzelnen Juden der Gefammtheit zur Last gelegt werden, handelt jeder Jude doppelt unrecht, wenn er gegen das Sitten- und Strafgesetz fehlt. E« genügt für un« Juden nicht, daß wir nicht unmoralischer sind, als unsere christlichen Mitbürger. Zeichnet sich der Jude, wie auch unsere Gegner anerkennen, in Werken der Barmherzigkeit, in Fürsorglichkeit für seine Familie, in Nüchternheit und Sparsamkeit vor seinen christliche» Mit-

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