Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 4 (April 1900)
- Article
- Unser Verhalten gegen den Antisemitismus in politischer, sittlicher und gesellschaftlicher Beziehung
- Date
- 1900-04-01
- Page
- 183 (sequence 7)
- Language
- German
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Unser Verhalten gegen den Antisemitismus ic. 183 heimischen und fremden bedrängten Juden, besonders solchen, die um ihres Glaubens willen Verfolgung und Bedrückung erfahren. Kein vernünftiger Mensch wird uns ob eines Solidaritätsgefühls tadeln wollen, das sich in dieser Weise erkennbar macht. Ein anderes Solidaritäts-Gefühl, insbesondere ein internationalpolitisches, besteht nicht. Wir sind gleich unseren christlichen Mitbürgern mit allen Fasern unseres Herzens Deutsche und wollen es trotz aller Anfeindungen bleiben. Deutsch istunsereMuttersprache, deutsch die Erziehung, die wir gemeinsam mit unseren christlichen Mitbürgem genoffen haben, kerndeutsch unsere politische Gesinnung und Empfindung. Deutschen Boden bewohnen seit Jahrhunderten unsere Vorfahren und haben ihn, seitdem ihnen gleiche Rechte zugestanden und gleiche Pflichten auferlegt worden sind, mit ihrem Schweiße und ihrem Blute gedüngt. An der Fortentwickelung deutscher Kunst und Wiffenschaft, deutschen Handels und deutscher Industrie haben wir unseren reichlich bemessenen Antheil genommen. Und da haben unsere Widersacher den traurigen Muth, uns den Ehrennamen eines Deutschen absprechen zu wollen! Lassen wir uns aber durch solche Vorkommnisse nicht verbittern! Wir wollen nach wir vor unsere bürgerlichen Pflichten gegenüber dem Vaterlande erfüllen, zur Mehrung seines Ansehens nach unseren Kräften beitragen, und wenn es in Gefahr geräth, willig Gut und Blut zu seiner Rettung opfern. So haben wir es von unseren Voreltern, so aus unseren Religions- Satzungen gelernt. Das ist echtdrutsche und echtjüdische Treue! II. In ethischer Beziehung wird uns Juden von unseren Widersachern die besondere Begabung für materiellen Erwerb, die Sucht nach mühelosem Gewinn selbst auf Kosten der Ehrbarkeit und Rechtlichkeit zum Vorwurf gemacht. Lassen Sie mich diesen Vorwurf unbefangen prüfen. Einen gewissen Anhalt für die Prüfung der Moralität der Bevölkerung gewährt die Kriminal-Statistik, wenn auch Unmoralität und Verfehlung gegen die Strafgesetze nicht gleichbedeutende Begriffe find, da nicht jede unmoralische Handlung strafbar ist und nicht jede strafbare Handlung nothwendigerweise auch eine Verfehlung gegen daS Sittengesetz in sich schließt. Wäre jener Vorwurf begründet, so müßte sich in der Kriminalstatiftik bei den Juden ein höherer Prozentsatz strafbarer Handlungen