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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 180

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
Unser Verhalten gegen den Antisemitismus in politischer, sittlicher und gesellschaftlicher Beziehung
Date
1900-04-01
Page
180 (sequence 4)
Language
German
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180 3«n deutschen Reich. Bekleidung jedes Amtes die geeignete Person. Die Staatsverwaltung habe die Pflicht, darauf zu achten, daß für jedes Amt der geeignete Mann gefunden werde; es sei hierbei die ganze Persönlichkeit des Beamten, nicht blos sein Pflichteifer und seine Fähigkeiten, sondern auch f;e äußere Erscheinung, seine Verkehrsformen, seine Familie, in den meisten Fällen auch die Anschauungen der Bevölkerung, in deren Mitte er zu wirken berufen ist, in Berücksichtigung zu ziehen. Hat sich doch vor kurzem der Justizminister eines süddeutschen Bundes-StaateS, also der berufene Hüter von Gesetz und Verfassung, nicht gescheut, von der Tribüne des Landtages es als einen Vorzug seines Landes hinzustellen, daß sein Richterstand sich bisher judenrein gehalten hat. Sie alle haben wohl in den gestrigen Abendblättern die kernige Petition gelesen, welche die hessischen Juden gegen diese Erklärung des hessischen Justizminister» und die von ihm bei Anstellung von jüdischen Richtern geübte Praxis an die zweite hessische Kammer gerichtet haben. Diese Petition giebt den Aufschrei des gebeugten Rechtes wieder; sie ist dem Bewußtsein entsprungen, daß es unserer nicht würdig ist, uns lautlos dem Unrecht zu fügen, daß wir muthig und unentwegt unser Recht geltend machen müssen. Das können und müssenwirbeanspruchen, daßnichtgrundsätzlich Juden als solche von gewissen Aemtern fern gehalten werden. Sollte sich unter den mehr als500 000 deutschen Juden keiner finden lassen, der sich zur Aufnahme in das Offizier-Korps eignete, keiner, der würdig märe, in die Verwaltungs-Laufbahn einzutreten, keiner, der berufen wäre, eine höhere Stufe in der juristischen Laufbahn zu erklimmen? Die grundsätzliche Ausschließung der Juden von gewissen Aemtern verstößt gegen Wortlaut und Geist der Verfassung und der Gesetze. Gleich schlimm ist es in der Sch ulverwaltung bestellt. In Preußen sind an den höheren Lehranstalten nur 60 Juden als Lehrer angestellt, und darunter befinden sich 2V, welche an den jüdischen höheren Lehranstalten in Frankfurt a. M. thätig sind. Wie schwer es den jüdischen Lehrern und Lehrerinnen gemacht wird, an einer- Elementar- oder Mittelschule Anstellung zu erlangen, ist allbekannt. Selbst in unserer Stadt, die unter einem liberalen Stadtregimente steht, ist an keiner Elementar-, an keiner städtischen Mittel- oder höheren Töchter-Schule außer den

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