Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 144 (sequence 9)
- Language
- German
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144 3m deutschen Reich. Ton auch in der gegenwärtigen Session nicht besser werden zu wollen. In der am 24. Februar abgehaltenen Sitzung wandte sich der Liberale Noske gegen die Ausfälle des Antisemiten Schneider, der ihn einen Assekuranz-Agenten genannt hatte, und sagte: „Der Beruf eines Assekuranz-Agenten ist mindestens so ehrenhaft, wie der eines Agenten für kommunale Wassermesser, und wie der eines Stampiglienfälschers unehrenhaft ist. Die Gehalts- und Einkommensverhältnisse hier zu erörtern, ist eine Geschmack- und Taktlosigkeit, deren nur ein Mensch, wie Schneider, fähig ist." Darauf schrie Schneider Noske an: „Du gemeiner Haderlump, du! Du bezahlter Judenknecht! Er kriegt ein paar Ohrfeigen, der Lausbub!" Der Landmarschall begnügte sich damit, beiden Abgeordneten Ordnungsrufe zu ertheilen. Der Abgeordnete Ernest Schneider läßt sich in seinem gehässigen Treiben durch Ordnungsrufe so wenig beirren, wie das von ihm beeinflußte „Deutsche Volksblatt" durch gerichtliche Strafen. Der verantwortliche Redakteur dieses Antisemitenblattes, August Schreiber, hatte sich am 16. Februar in Folge einer Anklage des ehemaligen Schächters in Goltsch-Jenikau, Moriz Kurzweil, zu verantworten, den sein Blatt im April v. I. mit der Ermordung der Agnes Hruza in Polna in Verbindung gebracht und unter Angabe bestimmter Details der Thäterschaft beschuldigt hatte. Kurzweil erstattete auch gegen den Herausgeber Vergani Strafanzeige; dieser erklärte aber damals von Wien abwesend gewesen zu sein. Da Schreiber behauptete, den Artikel vor der Drucklegung nicht gelesen zu haben, wurde nur die Anklage wegen Außerachtlassung pflichtgemäßer Obsorge gegen Schreiber erhoben. Der Vertreter des Klägers, Dr. Fialla, verwies darauf, daß die Nummer des „Deutschen Volksblatt" wegen dieser Nachricht beschlagnahmt und daß in der Begründung des Konfiskations- Erkenntnisses gesagt wurde, die Nachricht sei eine im Dienste der Judenhetze gezüchteteEnte, gegen besseres Wissen und Gewissen veröffentlicht. Der Richter, Landgerichtsrath Dr. v. Heydt, erkannte Schreiber für schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 400 Kronen 'oder 40 Tagen Arrest, sowie dazu, das Urtheil in der „Neuen Freien Preffe", im „Deutschen Volksblatt" und in der „Bohemia" veröffentlichen zu laffen. Die österreichischen Antisemiten setzen trotzdem ihr trauriges Geschäft fort» Nach dem Erscheinen der bekannten Broschüre des Professors Masaryk über die Notwendigkeit der Revision des Kuttenberger Prozesses veröffentlichte Dr. Karl Baxa, der Vertreter der Privatbetheiligten irr der Polnaer Affaire, eine „Antwort" auf Masaryk's Behauptungen. Diese „Antwort" wurde konfisziert und der Redakteur Ladislaus