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Im deutschen Reich · 1900-03-01 · Heft 3 (März 1900) · p. 139

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 3 (März 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-03-01
Page
139 (sequence 4)
Language
German
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Umschau. 139 nähme von SLaatsämLern zur Verftigung gestellt mit dem einzigen Ergebnis, daß Glaubenswechsel um äußerer Vortheile willen belohnt, das Festhalten an dem ererbten Glauben bestraft wurde. Gegen eine derartige Verwirrung sittlicher Begriffe werden unzweifelhaft unsere christlichen Mitbürger mit uns Verwahrung cinlegen. Während im übrigen Deutschland jüdische Richter an allen Gerichten vom Reichsgericht bis zu den Amtsgerichten thätig sind, während selbst in Gegenden, in denen der Antisemitismus seine Hauptwurzeln hat, Juden ohne Schädigung der Justiz als Richter fungieren, hält die hessische Regierung unsere Bevölkerung für so rückständig oder die Juden Hessens für so minderwertig, daß hierorts das, was allenthalben möglich, ausgeschloffen sein müsse. Wir protestieren gegen diese Herabsetzung, die unsere christlichen Mitbürger in gleicher Weise betrifft wie uns. „Die seitherige Praxis der Negierung, welche uns zugleich gegen die Juden außerhalb Hessens zurücksetzt, giebt," so schließt die Eingabe, „der antisemitischen Agitation Nahrung und Rückhalt, sie bildet eine ständige Gefahr für das sittliche und vaterländische Empfinden des gesammten hessischen Volkes. Wir fordern unser Recht, das fünfzig Jahre ungerechter Zurücksetzung nicht aufheben konnten. Mögen unsere Landstände mit Entschiedenheit dafür eintreten, daß die Verfassung für uns Juden nicht todter Buchstabe bleibe, sondern zu lebendiger Anwendung gelange." Von dem „Verein deutscher Studenten" ist in dieser Angelegenheit auch Partei ergriffen worden, aber nicht im Sinne des hessischen Ministeriums, sondern in demjenigen der „neun Raffeantisemiten" des hessischen Landtages. In dem Organ des gedachten Vereins, den „Akademischen Blättern" wurde gesagt: „Daß in Hessen der Buchstabe des Gesetzes durch die Praxis gebrochen wird, ist zuzugeben. Eine Schwäche liegt überdies darin, daß man jeden Juden anstellt, sobald er sich hat taufen lassen. Daher spricht auch die Eingabe von „jüdischem" Bekenntniß. U. E. sollte die hessische Negierung, und auch jede andere, ganze Arbeit machen und den Grundsatz ausstellen, daß ein Jude, ob getauft oder nicht, untauglich ist, „im Namen des Königs" Recht zu sprechen. Schreien über Verletzung der Verfassung werden die Juden ja. Aber schließlich ist die in ihrer mechanischen Personenauffassung langst veraltete Verfassung damit nicht mehr verletzt als etwa mit der Schaffung der Ansiedelungskommisston!" Es stände traurig um das RechtSgefühl der deutschen Studenten, wenn diese Aeußerung wirklich der Gesinnungsausdruck der akademischen Jugend wäre, die

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