Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 138 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316667--06501-2325705- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
188 Im deutschen Reich. Um so Lieferen Eindruck hätte auf das hessische Ministerium die Eingabe der jüdischen Bürger Hessens machen müssen, in der es heißt: „Zur Zeit der Hochfluth des Antisemitismus wurde einer Deputation der israelitischen Gemeinden Darmstadt, Gießen und Mainz als Willensmeinung desGroßherzogs mitgetheilt, daß in „den ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Rechten nach dem Willen des Großherzogs die israelitischen Unterthanen ebenso geschützt werden sollen wie andere Bekenntnisse." Während in ganz Deutschland Gesetz und Verfassung in der angegebenen Richtung zur Durchführung gelangten, so daß das religiöse Bekenntnitz der Staatsbürger ohne Einfluß auf den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte blieb, konnte im Gegensätze hierzu für die Juden Hessens die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung mit den Bekenner» anderen Glaubens nicht zur Thatsache werden. So oft jüdische Bewerber sich zu der Bekleidung der Stellung eines Richters oder Staatsanwaltes meldeten, wurden sie, auch wenn sie nach jeder Richtung hin einwandfrei waren, in ständiger Hebung -unberücksichtigt gelassen; es erfolgte dagegen die Anstellung, sobald die Bewerber die Religion gewechselt hatten. Seit Jahrzehnten haben wirdiesen Zustand mit Schmerz und Erbitterung über uns ergehen lassen. Von einem Ministerium zum anderen erhofften wir endliche Aenderung. Anläßlich in der jüngsten Zeit vorgekommener Fälle, in welchen unwidersprochen Bewerber von der Anstellung zurückgewiesen wurden, weil sie Juden waren und bleiben wollten, hatten sich die Juden Hessens bereits zu einer Petition an die hohe Ständekammer entschlossen, als eine bekannte Gerichtsverhandlung dem verantwortlichen Leiter unseres Justizministeriums Gelegenheit zu einer eidlichen Pogrammerklärung gab. Obwohl Unsere Glaubensgenossen seit fünfzig Jahren ihren Beschwerden, wenn auch vielleicht mit allzugroßer Zurückhaltung, häufig Ausdruck gegeben haben, obwohl auch in der Ständekammer der grobherzoglichen Regierung das Verfassungswidrige ihrer seitherigen Uebung vorgehalten wurde, glo n der Herr Justizminister von einem Zustand sprechen zu können, „über den die zunächst hierzu Berufenen sich nicht beklagt hätten". Allerdings waren wir so vertrauensselig gewesen, von den Leitern unserer Justiz vor allem Gerechtigkeit auch ohne laute Mage erwarten zu dürfen, und gaben die Hoffnung nicht auf, daß endlich auch gegenüber den Juden Hessens Verfassung und Gesetz zur Anwendung gelangen müßten. Eine Generation jüdischer Aspiranten nach der anderen hat sich den Regierungen zur Ueber-