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Im deutschen Reich · 1900-03-01 · Heft 3 (März 1900) · p. 137

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 3 (März 1900)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1900-03-01
Page
137 (sequence 2)
Language
German
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Umschau. 137 in den Staub gezogen werde, gerade so energisch reagieren. Er habe aus wohlerwogenen Gründen die Sache nicht dem Frankfurter Gericht zur Verhandlung überlassen. Das gekränkte Rechtsbewußtsein und das schwer beleidigte hessische Volk hätten eine ausreichende Genugthuung und Sühne sür die Verunglimpfung gefordert, die nur von wenigen als Mittel zur Abstellung von Mißständen freudig begrüßt worden sei. Das habe aber nur vor einem hessischen Gericht gründlich geschehen können. Der Vorwurf, daß die Nichtanstellung jüdischer Richter nicht verträglich mit der Verfassung sei, hätte ihm keinen Anlaß zur Klageerhebung gegeben, da er die Diskussion darüber für zulässig erachte. Von dieser gütigen Erlaubniß haben die Juden Gebrauch gemacht, nicht etwa in der Erwartung, damit bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Landstände Heffens einen Erfolg zu erzielen, sondern um „ganz Deutschland" zu fragen, ob es wirklich hessische Zustände beneidet, oder ob es das deutsche Reichs- . gesetz vom 3. Juli 1869 auch in Hesien respektiert sehen möchte. Diejenigen, welche die mit Tausenden von Unterschriften bedeckte Vorstellung, die die hessischen - Juden an die Zweite Kammer ihres Vaterlandes richteten, vielleicht für einen wirkungslosen papiernen Protest halten, irren sich gewaltig. ES giebt Worte, die nach dem Ausspruch eines deutschen Dichters „nie verhallen, die wie ein Stein in tiefen Brunnen nicht ganz zu Boden niederfallen" — das ist die zürnende Sprache deutscher Männer, welche ihre Ehre für gekränkt, ihr Recht für verkümmert erachten. Es gehört ein „Köhlerglaube" dazu, anzunehmen, daß die Zustimmung der durch den Bürgermeister von Langsdorf, Köhler, vertretenen neun Mitglieder der antisemitischen „Freien Vereinigung" die hessischen Minister, trotz der scharfen Zurechtweisung durch ein Centrums-Mitglied, den Abg. Dr. Schmitt-Mainz, davon überzeugt hat, daß ganz Deutschland ihren Standpunkt billige. Nicht einmal seitens der kleinen Schaar von neun Antisemiten ist dies bedingungslos der Fall, denn die Zustimmung des Abg. Köhler lautete: „Die „Freie Vereinigung" würde sogar zu einem direkten Vertrauensvotum für den Herrn Staatsminister gekommen sein, wenn dieser Absicht nicht die Thatsachen der gegen das VolkSinteresse und gegen den Volkswillen erfolgten Einführung des Notariats, der Anstellung jüdischer Notare und die Beförderung jüdischer, aber getaufter Richter, sowie die Thatsache entgegenständen, daß die Regierung nicht die wünschenswerthe Standhaftigkeit gegen das preußische Uebergewicht im Bundesrathe beweist."

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