Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 136 (sequence 1)
- Language
- German
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186 Umschau. Jahre 1832 schrieb Gabriel Rieß er: „Wer mir den 6^! Anspruch auf mein deutsches Naterland bestreitet, der bestreitet mir das Recht auf die Lust, die ich athme; darum muß ich mich gegen ihn wehren, wie gegen einen Mörder. Wohl mir, daß ich es in freier deutscher Rede kann, daß mindestens die Muttersprache, liebreicher als ihre Jünger, sich mütterlich meiner annimmt und mir ihre mächtigen Waffen zu dem Kampfe nicht versagt! Vielleicht wird mein Gegner an dem derben Ernste ihrer Streiche den Deutschen erkennen." Wo irgend deutsche Juden in muthiger, freier deutscher Rede mannhaft für ihre bedrohten Rechte eintreten, werden sie auch stets die Sympathien der Mehrheit ihrer Mitbürger für sich haben. Je fester sie in das Wespennest greifen, je mehr ihre Gegner sich unter den Streichen der Kämpfer für das Recht krümmen, desto mehr wird man in den mit offenem Disir und „derbem Ernst" vorgehenden deutschen Juden echte und rechte „Deutsche jüdischen Glaubens" erkennen. Ein Shylock mag vielleicht „schweigendes Erdulden für das Erbtheil seines Stammes" halten, der deutsche Jude ist anderer Art; „ihm gab ein Gott zu sagen, was er leidet!" Der hessische Justizminister D i t t m a r hat sich ein Verdienst um die Juden dadurch erworben, daß er in der Ständekammer Heffens von einem Zustande sprach, „über den sich die zunächst Betroffenen nicht beklagt hätten", denn eine solche Mahnung konnte nicht ungehört verhallen; sie mußte zum Weckruf werden für die „Betroffenen", ein Wort zu sprechen, an dessen derbem Ernst man die mannhafte Rede gleichberechtigter deutscher Männer erkennen sollte, welche sich nicht scheuen, an das ganze vorurtheilsfreie deutsche Volk zu appellieren, nachdem der hoffentlich unzutreffende Ausspruch gefallen ist: „Ganz Deutschland sieht mit Neid auf Hessens judenfreien Nichterstand". Der Justizminister, welcher diesen Ausspruch gethan, scheint selbst der Zustimmung ganz Deutschlands nicht recht sicher zu sein, denn er erklärte in der hessischen Zweiten Kammer, als der Abg. Ulrich die Beleidigungsklage der hessischen Regierung gegen die „Frankfurter Zeitung" zur Sprache brachte: Er habe zwar Unannehmlichkeiten und Aufregungen aller Art von der Affäre gehabt, aber er würde, falls wieder einmal das Ansehen der hessischen Justiz — nicht etwa das seiner Person —