Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- Geschäftsbericht
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 125 (sequence 13)
- Language
- German
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Geschäftsbericht. 125 fand ein „Schächtverbot" erzielen wollen und in regelmäßiger Wiederkehr mit einem darauf gerichteten, wenn auch völlig aussichtslosen Anträge den Reichstag jedes Jahr von neuem behelligen. Während durch Gutachten von autoritativster Seite längst nachgewiesen ist, daß die durch die Gebote der jüdischen Religion angeordnete Schlachtart zugleich die rationellste und für die Thiere am wenigsten quälende ist, während die deutsche Militärverwaltung, welche ganz gewiß Niemand in dem Verdacht haben wird, dafsie ihre Maßnahmen lediglich mit Rücksicht auf das Wohlgefallen der Juden einrichte, längst in ihrem Institut die zum Schlachten bestimmten Thiere schachten läßt, besteht bekanntlich in einem einzigen deutschen Lande, in Sachsen, dem gelobten Lande des Antisemitismus, ein Schächtverbot, welches außerhalb der sächsischen Grenze nur noch in einem einzigen Lande, in der Schweiz, vorhanden ist und auch dort bereits eine lebhafte Gegenagitation hervorgerufen hat. Ist es wahrscheinlich, daß in der Schweiz dieses Verbot aufgehoben wird, so läßt sich erhoffen, daß auch Sachsen schließlich dahin gelangen wird, wenn man auch das Wort Saphirs noch heute nicht als ganz unberechtigt wird ansehen dürfen, welcher sagte: „Wenn einmal die Welt untergeht, ziehe ich nach Sachsen; denn dort kommt man mit Allem fünfzig Jahre später als anderwärts/' Außerhalb Sachsens treten nun vielfach Bestrebungen hervor, das auf gesetzlichem Wege nicht erreichbare Schächtverbot durch die Hinterthür von „Schlachthausordnungen" einzuführen und wenigstens „Schächteinschränkungen" zu erlangen. Wir sind der Ansicht, daß dieses Beginnen nicht blos in dem religiösen Zwang, welchem unsere strenggläubigen GlaubenSgenoffen damit unterworfen werden, seine Bedeutung findet, sondern daß hier der Versuch vorliegt, die freien Religionsübungen der deutschen Juden in Frage zu stellen, und daß deshalb unser Verein die Verpflichtung hat, diesen Bestrebungen entgegenzutreten. Wir haben in verschiedenen Fällen dieser Art den betreffenden' Gemeinden mit unserem Rathe erfolgreich zur Seite gestanden; in der bekannteq RheydterSchächtangelegenheit ist ein Abschluß noch nicht erreicht worden. Die Sache unterliegt jetzt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, vor welchem sie durch den Vorsitzenden unserer Rechtsschutz-Kommission geführt wird.