Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- Geschäftsbericht
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 124 (sequence 12)
- Language
- German
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124 3m deutschen Reich. übersandt worden sei. Diese erneute Prüfung muß denn wohl dem Amtsgerichte eine andere Ueberzeugung beigebracht haben; denn der Termin wurde sofort aufgehoben. In einem ähnlichen Falle, der sich in Schlesien zutrug, konnte nichts mehr veranlaßt werden, weil der betreffende Zeuge sich zu spät gerührt und schließlich dem Termin ohne Erlaubniß ferngeblieben war. Die nachträglich wegen seiner Bestrafung zu 20 Mark Geldstrafe eingelegte Beschwerde war ohne Erfolg. Auch hier heißt es, wie in allen Fällen, sich rechtzeitig regen. Zahlreich sind die Fälle, in denen wir Veranlassung hatten, mit Verwaltungsbehörden in Verbindung zu treten. Ich habe vorhin des Falles erwähnt, in bem* wir uns an den Oberpräsidenten von Schlesien gewandt haben. In vielen Fällen haben wir das Polizei-Präsidium zu Berlin angcrufen. Bei dem Regierungspräsidenten von Wiesbaden sind wir vorstellig geworden; an den Landrath des Kreises Reutomischel mußten wir uns wenden. In wiederholten Fällen haben wir Eingaben an Eisenbahnbehörden und an die Postverwaltung gerichtet. Sind auch eine ganze Reihe dieser Fälle noch nicht erledigt, so daß sich Mittheilungen an dieser Stelle verbieten, so müffen wir doch anerkennen, daß die Verwaltungsbehörden, wo sie in rechter Weise darauf hingewiesen wurden, bestrebt waren, das Recht walten zu lassen. Während wir am Beginn unserer Vereinsthätigkeit auf Eingaben an Verwaltungsbehörden überhaupt keinen Bescheid erhielten, während wir dann ohne Angabe von Gründen abschlägig beschieden wurden, während gleiche Ablehnungen demnächst mit Gründen versehen worden sind, können wir doch konstatieren, daß unsere Gesuche jetzt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft werden und alsdann die sachgemäße Aenderung veranlassen. Muß auch immer von neuem betont werden, daß in unserer Mitte religiöse Fragen nicht zur Verhandlung gelangen und ist es gerade von erheblichster ethischer Bedeutung, daß in unserem Verein sich alle Juden zusammenstnden ohne jede Rücksicht auf ihre religiöse Parteistellung, so haben wir doch in einer Angelegenheit eingreifen müssen, welche zunächst nur für unsere strenggläubigen Glaubensgenossen von aktueller Bedeutung ist, nämlich bezüglich der Schächtfrage. Besteht doch ein Haupttrumpf der Antisemiten darin, daß sie in Deutsch-