Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1900-03-01 · Heft 3 (März 1900) · p. 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 3 (März 1900)
Article
Geschäftsbericht
Date
1900-03-01
Page
120 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316663-2316667-2325611--06481-2325687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

120 Im deutschen Reich. Herstellung benutzten Platten und Formen vernichtet werden müßten. Und es hat dem würdigen Vorsitzenden des Deutschen Antisemitenbundes, Herrn Kretzer in Charlotten bürg, dessen Flugblatt daraufhin beschlagnahmt worden war, die Revision dagegen bei dem Reichsgericht nichts geholfen. Es ist jetzt allgemein anerkannt, daß der Schutz des 8 166 des Strafgesetzbuchs auch der jüdischen Religion und ihren Einrichtungen, insbesondere ihren Gebeten, zu gewähren sei und auf Grund keiner sophistischen Deutelei versagt werden könne. Zu Unrecht werden,, wie erwähnt, alle Freisprechungen, welche antisemitische Hetzer erzielen, zu Niederlagen des Central-Vereins gestempelt — rin so erfreuliches Anerkenntniß unserer Thätigkeit auch an sich darin liegt, daß man überall unser Eingreifen wittert. Das aber gerade betrachten wir als einen Erfolg unserer Regsamkeit, daß jetzt auch eingeschritten wird, ohne daß wir das Eingreifen der Behörden veranlaßt haben. Als Herr Graf Pückler seine erste „Dreschflegelrede" hielt, haben wir über den sonderbaren Amtsvorsteher von Klein-Tschirne bei seiner Vorgesetzten Behörde Beschwerde geführt. Bon dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien, dem Fürsten Hatzfeldt, wurde uns sofort eine eingehende Untersuchung des Vorfalls zugesichert, und der Herr Graf zog es vor, der drohenden Amtsentsetzung dadurch zu entgehen, daß er schleunigst auf sein Amt verzichtete. Als die „Staatsbürger- Zeitung" zwecks Aufbesserung ihrer Finanzen jene „Dreschflegelrede" in vielen Tausenden von Exemplaren in Berlin verbreitete, stellten wir bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beschlagnahme des Flugblattes und auf Bestrafung des Grafen Pückler. Auf unsere gleichzeitige Eingabe an das Polizei- Präsidium wurde uns der Bescheid, daß dasselbe bereits von Amtswegen eingeschritten sei. Mehr als uns überraschte andere alsdann die Freisprechung des Grafen Pückler durch die Strafkammer in Glogau: der Herr Graf hatte in ritterlicher.Tapferkeit vorgezogen, nach seinen verhetzenden Reden nunmehr zu brtheuern, daß es ihm fern gelegen habe, gegen die Juden aufzuhetzen, und es gelang ihm, in dem Richter den Eindruck hervorzurufen, daß der Angeklagte von Wahnvorstellungen ergriffen fei. Ein nicht von antisemitischem Geiste inficiertes Gemüth würde sich vielleicht für die gerichtliche

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.