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Im deutschen Reich · 1900-02-01 · Heft 2 (Februar 1900) · p. 88

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 2 (Februar 1900)
Article
Berlin
Date
1900-02-01
Page
88 (sequence 3)
Language
German
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88 3ttt deutschen Reich. Haft zu glauben. Auch hierbei zeigte sich, daß die „Staatsbürgerin", welche Dr. O. Bachler früher noch auf einer gewissen Höhe zu halten versuchte, neuerdings ganz auf das Niveau herabgegangen ist, welches ihr den Wettbewerb mit Herrn Sedlatzek erleichtert. In einem Artikel „Die Juden und das Recht" druckte die „Staatsbürger-Zeitung" den gefälschten Aufruf wörtlich ab und wagte dabei nicht nur an die Meinung „urteilsfähiger Menschen" zu appellieren,, sondern es zu beklagen, daß das Blut des ermordeten Knaben Johann Hegemann noch nicht gesühnt sei. Dieselbe Klage wiederholte sich in dem Artikel „Buschhof reäivlvas". Als ob nicht jeder urtheilLfähige Mensch wüßte, wer zu Hetzzwecken den Lantener Prozeß so verdunkelte, daß der Mörder, der sicher kein Jude ist, recht bequem der Strafe entgehen konnte! Wenn diejenigen, welche ihm dazu durch eine wahnsinnige Judenhetze, die Möglichkeit boten, nachträglich im Namen des „deutschen Rechts" Sühne verlangen, beschimpfen sie nicht die Juden, sondern die Richter und Staatsanwälte, welche im Prozeß zu Cleve Lhätig waren, und sie verhöhnen das weder um 2 Millionen' noch um 20 Millionen käufliche deutsche Recht. — Die antisemitische Presse ist um Ausflüchte nicht verlegen. Die „StaatSbürger-Ztg." schreibt: „ES war vorauSzusehen, daß der Aufruf für Hülsner von jüdischer Seite abgeleugnet werden würde. Das ist denn auch seitens der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" geschehen. Nun hat aber das Wiener „Deutsche Volksblatt" (!) darauf hingewiesen, daß äußere Anzeichen (Papier, Stempel rc.) darauf Hinweisen, daß der Aufruf aus derselben Quelle stammt, wie die ihm zugegangene Berichtigung. Die Schimpferei über „antisemitischen Schwindel" läßt daher nur auf die Höhe des Aergers schließen, den die Juden darüber empsinden, daß der Aufruf in so Unrechte Hände gefallen ist." Die „Oesterreichisch-JSraelitische Union" wird darauf die Antwort nicht schuldig bleiben. Die „Staatsbürger-Ztg." erließ nachstehende Erklärung: „Eine hiesige Kunsthandlung hat einen ihr zugegangenen, mit „Staatsbürger- Zeitung" Unterzeichneten Brief veröffentlicht, in dem sie aufgefordert wird, in unsrer Zeitung zu inserieren, andernfalls Besprechungen über ihre Bilder, die bis jetzt von der „Staatsbürger-Zeitung" gebracht seien, in Zukunft unterbleiben würden. Wir stellen demgegenüber fest, daß von unS ein solcher Brief nicht abgesandt ist. Der Derfaffer des Briefes ist für uns alsAnnoneen-Aequisiteur thatig und hat ohne unser Wissen Briefbogen und Stempel der „StaatSbürger-Zeitung" unberechtigterweise zu dem ftaglichen Briefe,

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