Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 78 (sequence 3)
- Language
- German
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78 Im deutschen Reich. der treuen Erfüllung seiner staatsbürgerlichen Pflichten, in der Vaterlandsliebe, in der Förderung menschenfreundlicher Werke, und sicher hat er größeren Antheil an den Kulturerrungenschaften der letzten Jahrzehnte als die meisten derjenigen, welche sich unterfangen, ihn als minderwertig zu bezeichnen. Trotzdem haben es Antisemitenblätter gewagt, aus Anlaß des Gedenktages der preußischen Verfassung das Verlangen nach Aufhebung der Emanzipation zu äußern, ^also den Verfassungsbruch anzuregen. Unter anderen verwies das in Hamburg erscheinende „Deutsche Blatt" empfehlend auf eine „Die Aushebung der Juden-Emanzipation" betitelte Schrift, deren Verfasser den Nachweis führen will, daß die jetzige staatsrechtliche Stellung der Juden eine unhaltbare sei. Er erklärt darin, daß die Emanzipation unter falschen Voraussetzungen verliehen worden sei, weil dabei nicht beachtet worden, daß die Juden eine eigene Gesetzgebung haben und dadurch einen Staat im Staate bilden, daß sie eine internationale Vereinigung bilden, daß ihre Ueberlieferungen sie nicht auf Gleichheit, sondern auf Herrschaft verweisen, daß der Talmud ihre noch heute giltige Gesetzesquelle bildet, und daß die talmudischen Lehren den deutschen Sittlichkeitsbegriffen, Gesetzen und Rechten Hohn sprechen. Thatsächlich haben die Juden nur religiöse Vorschriften und sind auch durch diese angewiesen, sich nach dem Landesgesetz zu richten; sie bilden keinen Staat im Staat, weil sie nur als Religionsgenossenschaft unter einander verbunden sind; sie sind so wenig eine internationale Vereinigung wie die Katholiken und sind ebenso wenig wie diese durch ihre Religion gehindert worden, in Kriegsfällen ihr Vaterland gegen ausländische Glaubensgenossen heldenmüthig zu vertheidigen. Wo die jüdischen Ueberlieferungen von künftiger Herrschaft sprechen, ist immer nur von dem Reiche Gottes die Rede und nicht von dem der Juden, die nie mehr erstrebt haben oder erstreben werden als volle Menschenrechte» Wer aber behauptet, daß die talmudische Lehre eine Gesetzesquelle bildet, welche den deutschen Sittlichkeitsbegriffen, Gesetzen und Rechten Hohn spricht, der kennt eben den Talmud nur vom Hörensagen oder auS Bearbeitungen, welche wiederholt mit Hilfe feiler Ueberläufer hergestellt worden sind und massenhafte tendenziöse Fälschungen enthalten. Die Ethik des JudenthumS hat die Kritik nicht zu scheuen; wäre dies nicht den Staatsregierungen bewußt, so genösse das Judenthum nicht in Deutschland den gesetzlichen Schutz einer mit Korporationsrechten versehenen Religionsgenossenschaft. Den Anarchisten im antisemitischen Schafskleids hat freilich der 8 166 des Strafgesetzbuches infolge seiner milden Handhabung genau