Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- Großherzog Carl August von Weimar und jüdische Waisen
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 73 (sequence 5)
- Language
- German
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Großkerzog Larl August von Weimar und jüdische Waisen. 73 deren wohlthätige Bestimmung stch, gegenwärtiger Verfassung gemäß, auf alle der staatsbürgerlichen Rechte nicht ganz untheilhastige Unterthanen billig erstrecken muß. Es kann dieses auch um so weniger zu einer bedenklichen Konsequenz gereichen, als es in den Händen der Waisen- DirektoriumS liegtbei all zu großer Konkurrenz zunächst auf die bedürftigsten Subjekte zu sehen, nächstdem das Populations-Verhältniß der christlichen zu den jüdischen Waisenkindern mit in'S Auge zu fassen. Indem Wir daher die Ausnahme zweier Kinder des Platow in Gnaden gestatten, weisen wir Unser Ober-Konsistorium hiermit an, dieserhalb das weitere zu verfügen. An dem geschieht Unser Wille und Wir bleiben gedachtem Kollegium in Gnaden gewogen. Weimar, den 12. November 1824. Car! August. C. W. Freiherr von Fritsch. In Betreff des Religions-Unterrichtes schlug nun das Direktorium des Waisenhauses dem Ober - Konsistorium folgendes vor: 1. Ist ein jüdischer Schullehrer an dem Orte, so gehen die Waisen' in seine Schule und müssen gleiche Zeugnisse wie die christlichen Waisen von ihm bringen. 2. Ist kein jüdischer Lehrer im Orte, so müssen sie die OrtSschule besuchen und dürfen den Religionsunterricht in den zehn Geboten und in dem 1. Artikel und in der biblischen Geschichte des Alten Testaments nicht versäumen, müssen auch die Sprüche aus dem Alten Testament auswendig lernen, bei dem christlichen Religionsunterricht vom 2. Artikel aber verlassen sie die Schule. 3. Haben sie das konsirmationsfähige Mer erreicht, so muß eine israelitische Gemeinde sie in den übrigen Lehren der jüdischen Religion unterrichten lassen. 4. - Wollen die Knaben ein Handwerk bei einem christlichen Meister erlernen, so genießen sie die Unterstützung während der Lehrzeit, die christliche Waisen erhalten, außerdem aber Dort die Sorge des Instituts für sie mit der Entlassung aus der DerpflegungS-Austalt auf.