Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- Großherzog Carl August von Weimar und jüdische Waisen
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 74 (sequence 6)
- Language
- German
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74 3m brutschen Reich. Das Ober-Konsistorium forderte von dem Herrn General- Superintendenten Dr. Röhr, als Ephorus fämmtlicher Schulanstalten, ein Gutachten über diesen Gegenstand und solches lautete wie folgt: „Das mir unterm 10. Mai 1825 gnädigst anbefohlene Gutachten, den Religionsunterricht jüdischer Waisen-JnstitutSzöglinge betreffend, habe ich die Ehre dahin abzugeben: Daß zwar der von dem Herrn O.-K.-R. Dr. Günther gethane Vorschlag, dergleichen Zöglinge da, wo sie von jüdischen Lehrern keinen Unterricht in der mosaischen Religion erlangen können, von christlichen Schullehrern wenigstens in den zehn Geboten und im 1. Artikel unterrichten zu lassen, an sich selbst betrachtet für ganz unverfänglich angesehen werden könne, da keinerlei Art von Proselytenmacherei im Charakter unserer evangelischen Kirche liegt und also auch hierbei vernünftigerweise nicht vorausgesetzt werden kann, — daß sich aber dieser Vorschlag auf keinen Fall da realisieren lasse, 'wo sich das Gewissen jüdischer Eltern oder Pflegeeltern dadurch beschwert findet und nur im entferntesten den Verdacht nährt, als könnte durch solchen Unterricht der jüdische Waisenhaus-Zögling nach und nach seiner väterlichen Religion abwendig gemacht werden. Am wenigsten könnte dergleichen Zöglingen dabei der hiesige LandeSkatechismn» und das Gesangbuch in die Hänche gegeben werden, weil beide rein christlichen Inhalts sind und selbst nur bei einem neugierigen Durchblättern derselben Anlaß geben könnten, sie in ihren Glaubensansichten irre zu machen. Daher scheint mir kaum mehr verlangt werden zu können, als daß dergleichen Zöglinge wenigstens zwei Jahre vor ihrer Entlassung aus der Schule von Seiten jüdischer Lehrer den nöthigen Unterricht in der mosaischen Religion empfangen, und daß man es ihren Pflegeellern zur Pflicht mache, ihnen bis dahin nach ihren besten Kräftm religiöse Grundsätze überhaupt in da» Herz zu pflanzen." Eines hohen Kollegiums unterthäniger Dr. I. Fr. Röhr. Me beiden Platow'schen Kinder blieben bet ihrer Mutter, welche die VerpffegungSgelder dafür erhielt; 'sie standen unter der