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Im deutschen Reich · 1900-02-01 · Heft 2 (Februar 1900) · p. 71

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 2 (Februar 1900)
Article
Großherzog Carl August von Weimar und jüdische Waisen
Date
1900-02-01
Page
71 (sequence 3)
Language
German
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vyv^.jvp wn ««uv;«vi|Uf* «A'UifClU # * Das Direktorium des Waiseninstitutes gedachte hierauf dieser Angelegenheit in seinem Berichte an das Ober-Konsistorium folgendermaßen: „Für katholische Waisen sind diesmal keine Gesuche eingegangen, wohl aber für eine vaterlose jüdische Familie Platow in Blankenhain, wobei zugleich ihre drückende Armuth bescheinigt ist. Ich habe sie mit vorzuschlagen mich nicht ermächtigen mögen, da ihre wohlhabenden Glaubensgenossen die gesetzliche Pflicht auf sich haben, ihre Armen zu unterstützen und bei dem Institute christliche Erziehung die Hauptsache ist. Dem hohen Kollegio überlasse ich die deshalb zu fassende hohe Resolution und bemerke dabei, daß nach eingegangener Erkundigung die Kinder die Schule in Blankenhain besuchen." Das Ober-Konsistorium sah sich dadurch zu folgendem Anfrage Bericht an Se. Königliche Hoheit den Großherzog veranlaßt: „In dem von dem Direktorium des hiesigen Waisen- Jnstitutes über die Aufnahme neuer Pfleglinge an die Stelle der durch Konfirmation und sonst entlassenen, vor einigen Tagen vorher erstatteten Berichte, hat dasselbe unter Bezugnahme auf eine Eingabe des Pfarramts zu Blankenhain, in welcher zwei Kinder des im Laufe dieses Jahres dort verstorbenen Handelsmannes Gabriel Platow, der außer diesen noch sechs, größtentheils noch unerzogene Kinder ohne alles Vermögen hinterlassen hat, zur Aufnahme in das Institut empfohlen und dringende Verwendung für selbige eingelegt wird, die Schlußfassung hierauf lediglich unserm Ermessen anheimgestellt. Obwohl nun die unter dem 20. Juni vorigen Jahres erschienene Judenordnung nach § 1 den Juden, welche in den hiesigen Landen als Unterthanen ausgenommen worden, gleicheRechte mit den übrigen StaatsuntertHanen zugestchert und nach § 8 bestimmt hat, daß ihnen, wenn sie sich den höherenWissenschaften widmen wollen, der Zutritt zu den Gymnasien und der Landesuniversität offen steht, auch sie gleich den jüngeren christlichen MitbürgernAnsprücheaufUnterstützung.

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