Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 63 (sequence 7)
- Language
- German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 63 Herr von Unruh schwieg. Da ergriff Jacoby das Wort: „Wir sind nicht bloß hierher gesandt, um Ew. Majestät eine Adreffe zu übergeben, sondern auch, um Ihnen über die wahre Lage des Landes mündlich Auskunft zu ertheilen. Gestatten Ew. Majestät uns Gehör!" Der König antwortete mit einem kurzen: „Nein!" und jetzt rief Jacoby aus: „Das eben ist das Unglück der Könige, daß sie die Wahrheit nicht hören wollen!" Was ist die eigentliche Bedeutung dieses Auftrittes? Der König wurde durch ihn genöthigt, offen Farbe zu bekennen. Friedrich Wilhelm IV. wollte keine Verständigung mit der Landesvertretung. Diese wurde denn auch bald darauf aufgelöst und Jacoby nahm seinen Sitz in dem Frankfurter Parlament «in, für welches er gleichfalls ein Mandat hatte. Er ging mit dem Rumpfparlament nach Stuttgart und, als dieses durch Militärgewalt an seinen Sitzungen verhindert wurde, in die Schweiz. Hier, am Genfer See, erfuhr er, daß abermals eine Anklage gegen ihn erhoben worden, und zwar auf Hochverrath, den er durch seine Theilnahme an den Beschlüssm des Parlaments in Stuttgart begangen haben sollte. Dieses Mal ging es um Tod und Leben, denn nach dem Landrecht stand auf Hochverrath die Todesstrafe, und ferner schrieb das Gesetz vor, daß der Verurtheilte auf einer Kuhhaut zur Richtstätte geschleift und an allen Straßenecken mit glühenden Zangen gezwickt werde. Jacoby schrieb sofort nach Königsberg, daß er dem Gericht sich stellen würde. Er kam. Am 8. Dezember 1649 fanden die Verhandlungm vor dem dortigen Geschworenengerichte statt. Wie in den früheren Fällen führte Jacoby auch in diesem Prozesse seine Sache nicht als eine persönliche. Der Standpunkt, auf den er sich stellte, erhellt aus der Einleitung seiner VertheidigungSrede. „Es kann hier nicht meine Pflicht fein, die in Stuttgart gefaßten Beschlüsse zu vertheidigen. Das Urtheil darüber kommt nicht Ihnen, kommt keinem Gerichtshof der Erde zu; die Geschichte allein hat zu richten zwischen der deutschen Nationalversammlung und deren Gegnern, die Geschichte allein hat zu entscheiden, auf welcher Seite Wahrheit und Recht, auf welcher Untreue und Verrath gewesen." Ebenso wenig werde er sein Verhalten bei den Beschlüssen, noch seine