Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 61 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316666-2325452--06359-2325533- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 61 verantwortlich zu machen suchte, und daß man zu diesem Behuse einen ungeheuren Zeugenapparat in Bewegung setzte. Iacoby äußert sich darüber: „Mit ungewöhnlicher Anstrengung hat man die „hochverrätherische Tendenz, welche, nach Angabe des Denunzianten, besonders aus der Art der Verbreitung hervorleuchten sollte, zu erforschen gesucht; man hat zu dem Ende die Gerichte!tn BreSlau, Danzig, Marienwerder und Leipzig, die Gesandtschaften in Mannheim und Dresden in Thätigkeit gesetzt; man shat sechsundneunzig Zeugen: Buchhändler, Buchdrucker, die Aelter- Jeute sämmtlicher hiesiger Gewerke, selbst Ladenmädchen, Köchinnen And Schulkinder, verhört; allein in allen Verhandlungen, welche man ausgenommen, ward mein Name immer nur von Seiten de» Inquirenten genannt; überall hat cs sich, wie die Akten bezeugen, ^ruf's Klarste herausgestellt, daß ich — nach Hingabe meines Manuskripts — bei der Verbreitung der inkriminierten Schrift in seiner Weise betheiligt gewesen bin." j| Der Prozeß, der die öffentliche Aufmerksamkeit unausgesetzt ffege erhielt, dauerte zwei Jahre. Das Kammergericht verurtheilte Iacoby zu zweieinhalb Jahren Festungshaft und Verlust der Alational-Kokarde; die zweite Instanz sprach ihn aber, und zwar hinter der ausdrücklichen Anerkennung seiner reinen Gesinnung und Vaterlandsliebe, völlig frei. | Inzwischen enthüllte sich der rückwärts schreitende Geist der Legierung auf politischem wie kirchlichem Gebiete von Tage zu Vage deutlicher, während in den Landtagen der Provinzen eine gewisse Lauheit sich bemerkbar machte, die sich darin vermummte, daß das Volk für eine Konstitution noch nicht reif sei. Als ob man schwimmen lernt, ohne in das Wasser zu geheut Da war!s wieder I a c o b y, welcher der stockenden Bewegung neum Schwung verlieh. Nicht durch halbe Zugeständnisse, noch durch Bewährung einer Schein- Konstitution könne den Gebrechen des Vaterlandes abgeholfen werden; dazu gäbe es nur ein Mittel: Freiheit der Presse und wahre Volksvertretung. Zugleich überreichte er den preußischen Ständm eine Denkschrift, in der er den Leweis führte, daß daS von Friedrich Wilhelm Hl. gegebene versprechen für seine Nachfolger gesetzlich und moralisch verbindlich sei, und in welcher er es als die Pflicht der Provinziallände betonte, auf's neue darauf anzutragen, daß das königliche Wort Friedrich Wilbelm's HI. dem vrrußikLeu Volk« erfüllt werde.